Sachenrecht: Forderung und Pfandrecht als Einheit im Schuldbrief
Forderung und Pfandrecht als Einheit im Schuldbrief Ein Schuldbrief dient bei einer Betreibung als Rechtsöffnungstitel, unter der Voraussetzung, dass der oder die Schuldner sowie alle Änderungen in der Urkunde aufgeführt bzw. nachgetragen sind. Zwischen Grundpfandforderung und Grundpfandrecht besteht eine Einheit.