Sachen- und Immaterialgüterrecht: Urheberrecht: geistiges Eigentum als Streitpunkt
Urheberrecht: geistiges Eigentum als Streitpunkt Ob urheberrechtlich geschützte Werke verändert oder umgenutzt werden dürfen, bildet oft Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Je klarer die Verträge zwischen Urheber und Besteller formuliert sind, desto geringer ist das Risiko von späteren Differenzen.