Rechtsecke: Wenn Aktionäre mehr wissen wollen
In Klein- und Familienunternehmen (KMU) wird den Kleinaktionären das Auskunftsund Einsichtsrecht häufig – nicht immer zu Recht – mit der Begründung verweigert, es könnten «Geschäftsgeheimnisse» oder andere «schutzwürdige Interessen» tangiert werden.