Rechtsecke: Verträge mit Totalunternehmern
Verträge mit Totalunternehmern Die Allgemeinen Bedingungen für Totalunternehmer-Werkverträge weichen in zahlreichen Punkten von denjenigen für Generalunternehmer-Leistungen ab. Dies bedingt in einzelnen Fällen formulierte Bedingungen oder eine weitgehende Übernahme der Allgemeinen Bedingungen für GU-Werkverträge des Verbandes.