Rechtsecke: Nach dem Rechtsvorschlag
Nach dem Rechtsvorschlag Mancher Gläubiger ist ratlos, wenn ein Schuldner auf einen Zahlungsbefehl mit einem Rechtsvorschlag reagiert. Wenn auch das anschliessende Sühneverfahren vor dem Friedensrichter nicht den erhofften Erfolg bringt, ist das weitere Vorgehen gut abzuwägen.