Rechtsecke: Konkurrenzverbot – Nebenwirkungen beachten!
Konkurrenzverbot – Nebenwirkungen beachten! Ein Arbeitnehmer ist – auch ohne Konkurrenzverbot – nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verschwiegenheit über Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, soweit es für die Wahrung der Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.