Rechtsecke: Erbvertrag – Alternative zum Testament
Erbvertrag – Alternative zum Testament Der Fortbestand eines Unternehmens ist manchmal von der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung abhängig. Die Nachfolge lässt sich mittels eines darauf ausgerichteten Testamentes oder Erbvertrages – unter Berücksichtigung des Pflichtteilschutzes – optimieren.