Rechtsecke: Die – manchmal nicht ganz – einfache Gesellschaft
Die – manchmal nicht ganz – einfache Gesellschaft Wer sich an einem Konsortium oder einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) beteiligt, sollte prüfen, ob im Gesellschaftsvertrag alle denkbaren Sachverhalte rechtlich einwandfrei geregelt sind, andernfalls können schwer lösbare Rechtsprobleme entstehen.