Persönlichkeitsrecht: Privat- und Geheimsphäre sind zu respektieren
Wie weit die Öffentlichkeit oder Interessenvertreter ein Recht haben, über vermeintlich bedeutende Sachverhalte informiert zu sein, ist auf den Einzelfall bezogen nicht immer feststellbar. Für Medien und Arbeitgeber ist dies häufig ein Balanceakt.