Leasingverträge: Der eine nutzt, was der andere besitzt – und es profitieren beide
Der eine nutzt, was der andere besitzt – und es profitieren beide... Für Leasingverträge zwischen Geschäftsleuten besteht keine gesetzliche Regelung. Es gelangen individuell die Bestimmungen über den Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zur Anwendung. Indessen sollte jeder Vertrag vor dem Abschluss sorgfältig geprüft werden.