Erbrecht: Erbengemeinschaft: Ohne Einstimmigkeit geht nichts
Erbengemeinschaft: Ohne Einstimmigkeit geht nichts Eine Erbengemeinschaft kann als «Liquidationsgemeinschaft» auf beschränkte Zeit betrachtet werden. Ihre Aufgabe ist es, die Erbteilung zu vollziehen und sich dadurch selbst aufzulösen. Eventuell lässt sich daraus auch eine neue Gemeinschaftsform bilden.