Eigentumsrecht: Nicht immer bleibt das Eigentum unangetastet
Nicht immer bleibt das Eigentum unangetastet Wer Eigentümer oder Besitzer einer Sache ist, darf über diese im Rahmen der Rechtsordnung nach Belieben verfügen und kann sich gegen jede Vorenthaltung oder ungerechtfertigte Einwirkung wehren. Grundsätzlich stimmt dies – mit einigen Einschränkungen.