Ehegüterrecht: Den Güterstand gut überlegen
Den Güterstand gut überlegen Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung sind die im ZGB geregelten Güterstände. Die Folgen einer Scheidung oder einer Erbschaft sollten den Fortbestand eines Unternehmens nie gefährden. Vertragliche Absicherungen sind möglich.