13:00 MANAGEMENT

Baurecht: Fristen für Rügen und Verjährung

Fristen für Rügen und Verjährung Die SIA-Norm 118 kennt andere Rügen- und Verjährungsfristen als jene gemäss OR (siehe «baublatt» 49/2007). Jedoch ist diese Norm kein Gesetz und hat nur Gültigkeit, wenn man deren Geltung vertraglich vereinbart. Ansonsten gilt das OR.

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