Baurecht: Das Nachbesserungsrecht des Bestellers im Werkvertrag
Das Nachbesserungsrecht des Bestellers im Werkvertrag Erfüllt der Unternehmer seinen Werkvertrag nicht so, wie er es sollte, und ist deshalb das abgelieferte Resultat seiner Arbeit (noch) nicht korrekt, stehen dem Werkbesteller drei verschiedene Mängelrechte zu. Es sind dies die Wandelung, die Minderung und eben – typisch für den Werkvertrag – die Nachbesserung durch den Unternehmer.