Bauhandwerker-Pfandrecht: Forderungen im Grundbuch verbrieft
Forderungen im Grundbuch verbrieft Wer für ein Bauprojekt Material liefert oder Arbeiten ausführt, muss für seine Forderungen, die ja in der Regel nicht sofort beglichen werden, gesichert sein. Es ist ein spezielles Sicherheitsbedürfnis, immerhin geht das Material mit der Verbauung in den Besitz des Bauherrn über. Ein Eigentumsvorbehalt oder eine Pfandsicherung ist daher nicht möglich. Jedoch steht dem Handwerker eine alternative Sicherungsmöglichkeit zu, die direkt das Grundstück beschlägt: das Bauhandwerker-Pfandrecht.