07:11 KOMMUNAL

Zweitwohnungen: Weniger Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil

Teaserbild-Quelle: Ester Abate, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,

Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent ist im 2020 von 371 auf 342 gesunken. Dies teilt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit. Der Rückgang sei auf Fusionen solcher Gemeinden zurückzuführen. Allerdings liegt der Zweitwohnungsanteil laut ARE auch nach der Fusion über 20 Prozent.

Corippo

Quelle: Ester Abate, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,

Corippo ist eine der Gemeinden, die sich mit weiteren Gemeinden und Gemeindeteilen im Oktober letzten Jahres zur Gemeinde Verzsasca zusammengeschlossen hat.

Weil einige Gemeinden im 2020 fusioniert haben, hat sich ihre Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 30 verringert, auf 2172. Und da sich auch ein paar davon mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent mit anderen zusammengeschlossen haben, fallen laut ARE neun Zweitwohnungsgemeinden weg. Meist sei indes der Zweitwohnungsanteil nach der Fusion nicht unter 20 Prozent gesunken, schreibt das ARE. 

Ein Beispiel hierfür ist die Gemeindefusion von Verzasca im Tessin, bei der sich fünf Gemeinden zusammengeschlossen haben. Erfasste die Statistik vor der Fusion alle beteiligten Gemeinden noch als Zweitwohnungsgemeinden, ist es neu nur noch eine einzige. Gleiches gilt für die Gemeinden, die sich in Graubünden zu den neuen Gemeinden Muntogna da Schons und im Wallis zu Val de Bagnes zusammengeschlossen haben: Insgesamt wurden so im letzten Jahr aus elf Zweitwohnungsgemeinden durch Fusionen deren drei.

In Bauen UR sinkt der Zweitwohnungsanteil

Einzig die frühere Urner Zweitwohnungsgemeinde Bauen weist nach der Fusion mit Seedorf neu einen Zweitwohnungsanteil von weniger als 20 Prozent auf.

Diejenigen Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über oder unter 20 Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Das ARE prüft anschliessend, ob das ZWG in diesen Gemeinden zur Anwendung kommt. (mgt/mai)

Weisen Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent auf, dürfen dort seit 2013 keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Damit die Zweitwohnungsanteile ermittelt werden können, sind alle Gemeinden per Zweitwohnungsgesetz (ZWG) verpflichtet ,alljährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das ARE veröffentlicht die Wohnungsinventare jeweils Ende März. Aufgrund der Art, wie die Wohnungen genutzt werden, berechnet das ARE den Zweitwohnungsanteil der Gemeinden.

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