15:52 KOMMUNAL

Zweitwohnungen: Bund publiziert Wohnungsinventare der Gemeinden

Teaserbild-Quelle: Grafik: map.geo.admin.ch

Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen und die Zweitwohnungsverordnung verpflichten alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die im Inventar enthaltenen Angaben über die Nutzung der Wohnungen können zur Berechnung des Zweitwohnungsanteils verwendet werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht die Inventare jährlich jeweils Ende März; 2017 ist dies das erste Mal der Fall. Bisher berechnete das ARE die Zweitwohnungsanteile aufgrund einer weniger detaillierten Statistik. Die dieses Jahr erstmals aufgrund der Inventare durchgeführte Berechnung ist präziser und aktueller.

Wohnungsinventare sind nur begrenzt vergleichbar

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen zuverlässig ermitteln. Freiwillig können die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen ausweisen. Ein Beispiel dafür sind Dienstwohnungen oder Wohnungen in Alpgebieten, die zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst- und Zweitwohnungen in einer Gemeinde berechnen. Einzelne Register lassen sich jedoch zwischen zwei oder mehreren Gemeinden selten vergleichen. Unter anderem machen unterschiedliche Prozesse der Registerpflege oder unterschiedliche Vollständigkeitsgrade der Register solche Vergleiche ungenau. Da zudem nicht alle Gemeinden Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare untereinander nur eingeschränkt vergleichbar.

Gemeinden haben 30 Tage Zeit zur Stellungnahme

Die aktuellen Angaben im GWR zeigen, dass seit 2015 66 Gemeinden neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen und bei 21 Gemeinden der Zweitwohnungsanteil neu auf unter 20 Prozent gesunken ist. Aktuell weisen damit 422 der 2255 Schweizer Gemeinden einen Anteil von über 20 Prozent auf. Die entsprechenden Daten können auf dem Open-Data-Portal der Bundesverwaltung abgerufen werden.

Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung dazu nehmen. Anfang Mai wird das ARE den Anwendungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung anpassen: Für Gemeinden, die zu diesem Zeitpunkt einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, gelten das Zweitwohnungsgesetz und die Zweitwohnungsverordnung. (mgt/nsi)

Weiteres zum Thema Zweitwohnungsrecht: «Randregionen ohne Perspektive»

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