Zürich gibt Gas beim E-Umzug
Während sich heute die Einwohner des Kantons Zürich bei Weg-, Zu- und Umzug in der Gemeinde entweder persönlich auf der Einwohnerkontrolle oder aber in separaten Formularen ab- und anmelden müssen, können sie das zukünftig unabhängig von den Öffnungszeiten bequem via Internet erledigen. «Das Verfahren vereinfacht sich nicht nur für die Meldepflichtigen, auch die Gemeinden profitieren», betont Regierungsrat Martin Graf, Direktion der Justiz und des Innern und Vorsitzender des Steuerungsausschusses von «egovpartner.zh.ch». Der Prozess werde einfacher und die Gemeinden würden von den Normfällen entlastet. Dadurch könnten sie ihr Dienstleistungsangebot spürbar verbessern.
Mittels der neuen Online-Anwendung erfasst die meldepflichtige Person ihre Weg- und Zuzugsdaten in einer einzigen Sitzung direkt auf der kantonalen Transaktionsplattform «ZHservices». Diese wird heute bereits für das Online-Angebot «ZHprivateTax» des kantonalen Steueramts genutzt. «ZHservices» stellt den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Einwohnerkontrollapplikationen sicher. Damit richtet sich der Kanton Zürich nach den national definierten Standards.
Mitte 2015 soll die gemeindeübergreifende Umzugsmeldung in den neun Pilotgemeinden Bülach, Dachsen, Fehraltorf, Kloten, Lufingen, Oberembrach, Pfäffikon, Wettswil am Albis und Zürich eingeführt werden. Ist die Anwendung erfolgreich, lassen sich sehr schnell alle interessierten Zürcher Gemeinden aufschalten.
Referenzmodell für andere Kantone
Der Kanton Zürich hat mit dem Projekt «eUmzugZH» die Vorreiterrolle in der Schweiz übernommen. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit «eUmzugCH» von E-Government Schweiz umgesetzt und soll als Referenzmodell für die anderen Kantone dienen. Längerfristig will E-Government Schweiz die elektronische Umzugsmeldung flächendeckend in der ganzen Schweiz einführen.
Für die Realisierung der elektronischen Umzugsmeldung rechnet der Kanton Zürich mit einmaligen Ausgaben von 600 000 Franken. Aufsicht über die Umsetzung des Projekts haben die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Auch Vermieter übermitteln elektronisch
Auch Vermieter müssen Umzüge melden, und das wird ebenfalls vereinfacht. Ziel des Vorhabens «elektronische Drittmeldung» ist, dass es den Vermietern möglich ist, Ein- und Auszüge von Mietern den Gemeinden elektronisch und standardisiert zu übermitteln. Heute geschieht dies hauptsächlich in Papierform. Ab Februar 2015 ist die elektronische Übermittlung von Drittmeldungen in allen 170 Gemeinden des Kantons möglich.
Im Zuge der Registerharmonisierung hat das Bundesamt für Statistik eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste, der Kantone, der Liegenschaftsverwaltungen sowie des Hauseigentümerverbandes gebildet. Im Kanton Zürich wird das Vorhaben unter Federführung des Verbandes Zürcher Einwohnerkontrollen VZE, dem Gemeindeamt des Kantons Zürich und «egovpartner.zh.ch» umgesetzt. (mgt/aes)