Zürcher Kantonsrat gibt grünes Licht für Innovationspark
Bis jetzt war der geplante Zürcher Ableger des nationalen Innovationsparks noch nicht im kantonalen Richtplan enthalten. Mit der nun verabschiedeten Teilrevision werden behördenverbindliche Rahmenbedingungen für die Verwirklichung des Parks geschaffen.
Ausser SVP und SP sprachen sich die meisten Fraktionen klar für die Vorlage aus. Der Innovationspark sei eine grosse Chance, die es zu nutzen gelte, hiess es von mehreren Seiten. Zudem sei dies der richtige Weg, um den Wirtschaftsraum Zürich zu stärken.
Chancenlos war der Antrag der SVP, auf die Teilrevision ganz zu verzichten und damit die Schaffung des Innovationsparks zu verhindern.
Deutlich bachab schickte das Parlament auch den Antrag der SVP, den Entscheid über die Teilrevision des Richtplans den Zürcher Stimmberechtigten zu unterbreiten. Ein solches Vorgehen wäre gemäss den anderen Kantonsratsparteien verfassungswidrig. Diese Ansicht vertrat auch Baudirektor Markus Kägi (SVP). Er plädierte dafür, «das Ansinnen in aller Deutlichkeit abzulehnen».
Die Schlussabstimmung sorgte für klare Verhältnisse: Mit 113 zu 47 Stimmen bei elf Enthaltungen wurde der Eintrag im kantonalen Richtplan klar gutgeheissen.
Feilschen um Details
In den Detailfragen dagegen gingen die Meinungen teils weit auseinander: So hatte das Parlament insgesamt 14 Minderheitsanträge von links bis rechts zu behandeln, die jedoch fast alle abgelehnt wurden. Nur in einem Fall gelang es den bürgerlichen Parteien, die «zentrale Bedeutung» der Glattalautobahn in den Richtplan aufzunehmen.
Gleich mit mehreren Anträgen versuchte die SVP, die weitere aviatische Nutzung des Flugplatzes im Richtplan zu verankern. Unterstützung fand sie jedoch nur bei der EDU und teilweise bei der CVP. Die anderen Fraktionen betonten dagegen, die Entscheide zur Zukunft des Flugbetriebs würden auf Bundesebene getroffen.
Ebenfalls erfolglos blieb die SP mit ihrer Forderung, auf dem Gebiet des Innovationsparks sei ein durchschnittlicher Wohnanteil von 40 Prozent festzulegen. Nur mit einem gesicherten Wohnanteil werde der Innovationspark zu einem lebendigen Teil der Stadt Dübendorf, sagte der SP-Sprecher.
Gestaltungsplan noch diesen Sommer
Der Innovationspark Dübendorf soll ein Teil des geplanten Nationalen Innovationsparks werden, mit dem Bund, Kantone, Wissenschaft und Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sichern wollen. In der Nähe von Hochschulen oder Forschungsinstitutionen sollen Zentren entstehen, in denen Spitzenforschung und unternehmerische Innovationstätigkeit vereint werden.
Vorerst soll der Innovationspark auf fünf Standorte verteilt werden: Neben zwei Hubstandorten im Umfeld der ETH in Zürich und Lausanne sind Netzwerkstandorte im Kanton Aargau, in der Region Nordwestschweiz und in Biel geplant.
Realisiert wird der Innovationspark durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen. Der Bund unterstützt das Projekt mit Bauland, das zu marktüblichen Preisen im Baurecht abgegeben wird, sowie mit einem Rahmenkredit für Bürgschaften.
Der Nationalrat hat das Vorhaben bereits gutgeheissen. Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Auf kantonaler Ebene werden nun die planungsrechtlichen Grundlagen beschlossen. Laut Baudirektor Markus Kägi (SVP) soll noch diesen Sommer der Gestaltungsplan festgesetzt werden. Die Federführung liegt bei der Baudirektion. (sda/aes)