Zürcher Gemeinden kämpfen gegen Gebühren-Initiative
Schon heute basiere jede Gebühr auf einer Rechtsgrundlage, meist ein Spezialgesetz, sei also demokratisch legitimiert, schreibt die Gemeinde Oberglatt in einer Mitteilung. Sie hat sich dem Widerstand angeschlossen.
Für Gebühren, die nicht in einem Spezialgesetz geregelt seien, setze der Kanton eine Höchstgrenze fest. Punktuelle Anpassungen könnten Widersprüche zu den in den Spezialgesetzen enthaltenen Bestimmungen verursachen. Eine Umsetzung der Initiative würde zudem eine Aufblähung des Verwaltungsapparates zur Folge haben, so die revoltierenden Gemeinden. Die entsprechenden Zusatzkosten müssten von den Steuerzahlenden getragen werden.
Gegen Empfehlungen der Gemeindepräsidenten
Im September 2014 hatte die bürgerliche Kantonsratsmehrheit beschlossen, die beiden Volksinitiativen unter dem gemeinsamen Titel «Ja zu fairen Gebühren» zur Annahme zu empfehlen. Mit den beiden Begehren wollen der kantonale Gewerbeverband (KGV) und der kantonale Hauseigentümerverband (HEV) erreichen, das der «staatliche Gebührenwahn» gestoppt werde.
Der Parlamentsbeschluss sei «entgegen den wiederholten Empfehlungen des Verbandes der Gemeindepräsidenten» gefasst worden, heisst es in der Mitteilung. Nun soll das Gemeindereferendum ergriffen werden: 12 Gemeinden beziehungsweise die Stadt Zürich oder die Stadt Winterthur können innert 60 Tagen nach der Publikation eines Beschlusses die Volksabstimmung verlangen.
Die Koordination erfolgt in Rümlang. Schon 21 Gemeinden haben sich dem Referendum angeschlossen, wie Anette Fahrni, Leiterin Gesellschaft der Gemeinde Rümlang, sagt. Also mehr als genug für das Zustandekommen. Einige weitere Gemeinden entscheiden kommende Woche.
Gemeindereferendum eigentlich unnötig
Die Initiativen kommen zwar ohnehin vors Volk. Das Kantonsratsreferendum ist bereits zustande gekommen, so Fahrni. Mit dem Gemeindereferendum wolle man aber auch von den Gemeinden her noch «nachdoppeln». (sda/aes)