YB-Meisterfeier ist ein «traditionsreicher Anlass»
Obwohl die Berner Young Boys letztmals 1986 Schweizer Fussballmeister wurden, taxiert die Stadt Bern die Meisterfeier als «traditionsreichen Anlass». Dank dieser Hintertür darf YB die Party wie gewünscht an Pfingsten steigen lassen.
Quelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0)
Die YB-Fans können nach über 30 Jahren endlich wieder einen Meistertitel feiern. Weil die Stadt dies als «traditionsreich» einstuft, darf die Meisterparty an Pfingsten steigen.
Nach 32 Jahren hat der BSC YB in der Saison 2017/2018 zur grossen Freude vieler Berner die Schweizer Fussballmeisterschaft gewonnen. Der Club hat unterdessen in Absprache mit der Stadt Bern die Planungen der offiziellen Meisterfeier an die Hand genommen. Mit Blick auf die restliche Saison (letztes Meisterschaftsspiel am 19. Mai, Cupinal am 27. Mai) ist für YB Pfingstsonntag, 20. Mai 2018, der Wunschtermin.
Das Problem: Beim Pfingstsonntag handelt es sich um einen der sechs «hohen Festtage» im Sinne des kantonalen «Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen». An hohen Festtagen sind Tätigkeiten untersagt, die Gottesdienste stören oder sonst wie die Ruhe erheblich beeinträchtigen. Zudem sind grosse nicht-religiöse Veranstaltungen verboten, soweit es sich nicht um traditionsreiche Anlässe handelt.
Der Vollzug des Gesetzes obliegt den Gemeinden, die kantonale Polizei- und Militärdirektion ist Aufsichtsbehörde. Im Gegensatz zu den übrigen Feiertagen sieht das Feiertagsruhegesetz nicht vor, dass die Gemeinden an hohen Festtagen eine Ausnahme vom Ruhegebot bewilligen können. Dem Kanton kommt eine solche Möglichkeit per se nicht zu. Als einzige Ausnahmemöglichkeit an hohen Festtagen sieht das Gesetz die Durchführung von «traditionsreichen» Anlässen vor.
«Traditionsanlass» erstmals nach 32 Jahren
Die Stadt Bern als zuständige Vollzugsbehörde des Feiertagsruhegesetzes hat die Meisterfeier des BSC YB als «traditionsreichen» Anlass eingestuft. Dies mit Blick darauf, dass die Schweizer Fussballliga seit über einem Jahrhundert besteht (seit 1897 wird der Titel des Schweizer Meisters im Fussball vergeben) und eine Meisterfeier traditionell jeweils am Ende der Meisterschaft in der jeweiligen Stadt gefeiert wird. Der Stadt Bern als zuständiger Vollzugsbehörde kommt bei der Auslegung des Gesetzes ein Ermessensspielraum zu. Die Polizei- und Militärdirektion als Aufsichtsbehörde hält die rechtliche Einschätzung der Stadt Bern für vertretbar.
Das Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen wird in Umsetzung einer überwiesenen Motion des Grossen Rats derzeit überarbeitet. Künftig sollen die Gemeinden wie an den übrigen Feiertagen auch an hohen Festtagen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Ruhegebot bewilligen können. Andere Kantone handhaben die hohen Festtage liberaler als bern. (mgt/aes)