Wohngemeinden sollen im Kanton Zürich Schulgeld für Kunst- und Sportschulen bezahlen
Die Kunst- und Sportschulen im Kanton Zürich bieten talentierten Schülerinnen und Schülern im Bereich Sport, Musik oder Tanz die Möglichkeit, Schule und Sport zu kombinieren. Aufgenommen werden junge Talente nach Abschluss der Primar- oder aus der Sekundarstufe.
Total 272 Ausbildungsplätze betroffen
Zurzeit gibt es drei derartige Schulen im Kanton. Die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster bietet 65 Ausbildungsplätze an, an der Schule für künstlerische und sportlich besonders fähige Jugendliche in der Stadt Zürich sind es 185 Ausbildungsplätze und in der Talentklasse in Winterthur sind es 22 Plätze. Die Trägergemeinden dieser Schulen verlangen in der Regel Schuldgeld.
Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Volksschulgesetzes werden die Wohngemeinden der betroffenen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Kosten für diese Ausbildungen zu übernehmen. Viele Gemeinden tun dies bereits jetzt freiwillig.
Gemäss Bildungsdirektion hat die Änderung zudem geringe finanzielle Auswirkungen. Es wird erwartet, dass der Kantonsrat die entsprechende Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung in vier Wochen deshalb klar zustimmen wird. (sda/aes)