12:40 KOMMUNAL

Wohneigentum: Härtefallklausel für die Versteuerung des Eigenmietwerts im Kanton Zürich

Teaserbild-Quelle: 7854, Pixabay-Lizenz

Der Kanton Zürich soll wegen Eigenheimbesitzern, die wegen tiefem Einkommen und hohem Eigenmietwert ihre Steuern nicht bezahlen können, in Bern vorstellig werden.  Eine Härtefallklausel könnte ihnen helfen. Das Parlament hat heute Montag einen SVP-Vorstoss unterstützt, der eine entsprechende Standesinitiative fordert.

Die Steuerbehörden müssen in Kanton Zürich die Liegenschaften neu bewerten. Dabei ist schon jetzt klar, dass viele dieser Immobilien viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde im Jahr 2009. Damit dräut zahlreichen Hausbesitzern, dass sie einen deutlich höheren Eigenmietwert versteuern müssen. Voraussichtlich ist dies ab der Steuerperiode 2025 so weit. 

Parallel dazu schafft Zürcher Regierungsrat eine bislang  existierende Härtefallklausel ab: Mit dieser erhielten Hausbesitzer mit tiefem Einkommen einen Rabatt auf den Eigenmietwert. Sie kam vor allem Seniorinnen und Senioren zu gute, die nur noch von einer Rente leben, und ihr Haus sonst wegen einer zu hohen Steuerrechnung hätten verkaufen müssen. Das Verwaltungsgericht war aber zum Schluss gekommen, dass für eine Härtefallklausel aber die gesetzliche Grundlage fehlt. - Damit diese wieder eingeführt werden kann, braucht es allerdings eine Änderung auf Bundesebene.

Das Parlament hat nun heute Montag einen SVP-Vorstoss unterstützt, der eine Standesinitiative fordert: Sie hat die Einführung einer Härtefallklausel zum Ziel, die verhindern soll, dass Senioren, die nur noch von einer Rente leben, wegen einer zu hohen Steuerrechnung ihr Haus verkaufen müssen.  Der Kantonsrat hat die Parlamentarische Initiative (PI) mit 127 Stimmen vorläufig unterstützt, 60 Stimmen waren dafür notwendig.

Jetzt geht der Vorstoss in die zuständige Kommission und kommt schliesslich erneut in den Rat. Erst wenn das Parlament abermals  Ja sagt,
kann der Kanton Zürich sein Anliegen offiziell in Bern deponieren.

Kritik von SP und Mitte an der SVP

Das müsse nun «subito gehen», forderte Tobias Langenegger (SP, Zürich). In diesem Fall mache es durchaus Eindruck, wenn Zürich sage, dass es rasch eine Lösung brauche. Für die SP ist die Standesinitiative aus Zürich «Schadensbegrenzung». Ihrer Ansicht nach hat die SVP den Schaden angerichtet. Denn Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) wäre eigentlich bereit gewesen, einen Vorstoss der SP zur Einführung einer Härtefallregelung entgegenzunehmen. Doch die SVP bodigte den Vorstoss. «Und das nur, weil er von der SP kam», sagt Langenegger.

Auch die Mitte kritisierte das Verhalten der SVP. Es sei absurd,
sagte Konrad Langhart (Stammheim). «Genau zwölf Tage, nachdem die
gleichen Leute in Bern das Ansinnen abgelehnt haben, reichen sie es
im Zürcher Kantonsrat wieder ein.» Die Mitte unterstützte die PI
nicht, weil es sich dabei um ein Thema auf nationaler Ebene handle. Gleicher Meinung war die GLP. «Wir setzen uns über unsere Vertreter in Bern für das Anliegen ein», sagte Cristina Cortellini (Dietlikon). «Die SVP soll dies doch bitte auch so machen.» (mai/sda)


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