Weniger Rechte für Bürger und Politik bei St. Galler Bauplanungen
Bevor überhaupt ein Architekturwettbewerb für ein kantonales Projekt veranstaltet wird und klar ist, wie die Detailprojektierung aussieht, wird verbindlich entschieden, was wozu und in welchem Ausmass gebaut werden soll. Ein im Voraus fest gelegtes Kostendach gehört ebenfalls dazu. Dies geht aus einem Bericht des St. Galler Tagblatts hervor.
Den Ausschlag für den erneuerten Ablauf hatten verschiedene Vorstösse im Kantonsrat sowie die Kommission, welche 2013 die Sparmassnahmen des zweiten Entlastungspaketes diskutiert hatte, gegeben.
Damit werde die Architektur Sache des Hochbauamtes, erklärte Kantonsbaumeister Werner Binotto gegenüber der Zeitung. Die neue Organisation sei effizienter und werde Einsparungen bringen. Etwa, weil weniger aufgelaufene Kosten vernichtet werden. Als zusätzlichen Vorteil erachtet er, dass, wenn einmal ein Grundsatzentscheid für ein Projekt gefallen ist, gleich der Architekturwettbewerb ausgeschrieben und mit Detailplanung und Bau begonnen werden kann. (mai/aes)
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