Weniger Geld für Photovoltaik
Mit der beschlossenen Revision der Energieverordnung werden die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in zwei Schritten per 1. April und 1. Oktober 2017 gesenkt. Danach werden sie bei 13,7 Rappen pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) für angebaute und freistehende Anlagen und bei 15,8 Rappen für integrierte Anlagen liegen. Dies entspricht, je nach Anlagengrösse, einer Reduktion von 10 bis 28 Prozent.
Auch die Leistungen der Einmalvergütung werden gesenkt: Angebaute und freistehende Anlagen erhalten pro Kilowatt 100 Schweizer Franken weniger, integrierte Anlagen erhalten 200 Franken weniger Grundbeitrag und 150 Franken weniger Leistungsbeitrag. Der Bundesrat begründet diese Entscheidung mit sinkenden Preisen und tieferen Gestehungskosten auf dem Photovoltaikmarkt. Die gesenkten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab 2017 in Betrieb genommen werden.
Kritik vom Branchenverband
Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar kritisierte die vom Bundesrat beschlossene Senkung als «unverständlich». Sie basiere auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen und berücksichtige nicht die verschiedenen Faktoren, welche die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen beeinträchtigen. Als mögliche Folge der Reduktion prophezeit der Verband, dass die Energiepolitik ins Stocken geraten könnte und wichtige Anreize für den Fortbestand des Photovoltaikmarkts wegfallen könnten.
Auch Kleinwasserkraftwerke betroffen
Die Revision der Energieverordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und betrifft neben PV-Anlagen auch Kleinwasserkraftwerke. Die Grundvergütung sinkt dort, je nach Leistungsklasse, um 4 bis 18 Prozent, der Wasserbaubonus um 14 bis 50 Prozent. (mgt/esc)