Weko gibt der VRSG recht
Im Februar 2014 gab die VRSG bekannt, dass sie für eine neue Finanz-Gesamtlösung («VRSG FIS FinanzSuite») eine Produkt-Partnerschaft mit der Information Technology & Trust AG eingehe. Daraufhin hatte ein Mitbewerber im Marktbereich öffentliche Verwaltungen bei der Weko eine Anzeige eingereicht. Der Vorwurf: Die VRSG schreibe Aufträge nicht öffentlich aus, obwohl sie wie eine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts agiere. Dieses Verhalten verzerre den Markt. Hintergrund dieser Anschuldigung dürfte die Tatsache gewesen sein, dass es sich bei den Aktionären der Verwaltungsrechenzentrum AG um Gemeinden und Kantone handelt.
VRSG darf Partner frei wählen
In einer Empfehlung vom 30. Juni 2014 hat die Weko nun aber klar festgehalten, dass die VRSG keine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungswesens ist - und somit ihre Partner wie jedes andere privatwirtschaftliche Unternehmen frei wählen kann.
Eduard Gasser, Verwaltungsratspräsident der VRSG, freut sich über die Bestätigung: «Damit ist klar, dass unsere Praxis, unser Angebot für die öffentlichen Verwaltungen gezielt mit frei ausgewählten Produkt-Partnerschaften zu ergänzen, nicht nur den Interessen unserer Kunden und Aktionäre entspricht, sondern auch den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts.»
VRSG-Aktionäre unterstehen Vergaberecht
Allerdings enthält die Empfehlung der Weko nicht nur gute Nachrichten für die VRSG bereit, wie das IT-Newsportal netzwoche.ch berichtet. «Aktionäre müssen sich gegenüber der VRSG wettbewerbsneutral verhalten und ihre Aufträge nach den Regeln des Beschaffungsrechts vergeben», heisst es im Dokument. Die kommunalen und kantonalen VRSG-Aktionäre können ihre Aufträge also nicht automatisch an die VRSG vergeben, sondern müssen diese ab gewissen Beträgen öffentlich ausschreiben. (mgt/mrm)