Wege aus der Sackgasse
Mit der revidierten Signalisationsverordnung ermöglicht es der Bundesrat seit Anfang Jahr, neu das Verkehrsschild «Sackgasse mit Ausnahme» zu verwenden. Fussverkehr Schweiz hat die Neuerung vor einigen Jahren angestossen und ist daran interessiert, dass die Gemeinden die fuss- und veloverkehrsfreundliche Neuerung flächendeckend rasch umsetzen.
Eine Sackgasse ist per Definition eine Strasse, die nicht durchgehend ist. Wo für Autos kein Durchkommen ist, haben die Behörden landauf, landab eine «Sackgasse» signalisiert. Damit werden oft auch Fussgänger auf unnötige Umwege geschickt, denn längst nicht jede Sackgasse ist auch für sie und Velofahrende undurchlässig. Denn oft wird es gerade dort für den Fussverkehr schön und erholsam, wo das Fahren für die Autos endet.
Stadt Luzern handelt
Die Regionalgruppe Fussverkehr Luzern hat eine erste Bestandesaufnahme von Sackgassen gemacht, die für den Fuss- und Veloverkehr durchgängig sind. Die Liste wurde an die Stadt Luzern weitergeleitet. Sie hat nun bei all diesen Sackgassen die Signalisation angepasst. Dabei mussten die Verkehrstafeln nicht gewechselt werden: Fussverkehr Schweiz offeriert eine kostengünstige und ressourcenschonende Lösung mit dauerhaften, einfach applizierbaren Klebefolien, die sich in Pilotgemeinden und nun auch in der Stadt Luzern bewähren.
Darüber hinaus bietet Fussverkehr Schweiz auch die Erfassung aller Sackgassen einer Gemeinde zu einem Pauschalpreis an. (mgt/aes)
Weitere Informationen zu den Angeboten «Sackgasse mit Ausnahme» von Fussverkehr Schweiz