11:27 KOMMUNAL

Volksinitiativen für Zürcher Versammlungsgemeinden

Teaserbild-Quelle: Bild: www.meggen.ch

Mit dem neuen Gesetz können auch in Zürcher Versammlungsgemeinden Volksinitiativen lanciert werden. Der Antrag der FDP, diese Möglichkeit aus dem Gesetz zu streichen, wurde deutlich abgelehnt. Die Mehrheit war mit der Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) der Meinung, die Volksrechte sollten vereinheitlicht werden.

Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind Unterschriften von 5 Prozent der Stimmberechtigten nötig - maximal aber 3000. Einzelinitiativen kommen nur noch zur Abstimmung, wenn sie einen Drittel der Stimmen an einer Gemeindeversammlung erhalten. So soll verhindert werden, dass ein einzelner Querulant eine Volksabstimmung auslösen kann.

Die SP lehnte die «vorläufige Unterstützung» von Einzelinitiativen ab. Dieses Verfahren sei zu kompliziert, sagte Ruedi Lais (Wallisellen). Die Bürger müssten möglichst unbürokratisch ihre Anliegen in die Gemeindeversammlung einbringen können. Der Antrag, bei der bisherigen Regelung zu bleiben, wurde jedoch mit 84 zu 82 Stimmen abgelehnt.

Amtszwang bleibt im Gesetz

Mit 101 gegen 66 Stimmen entschied der Rat, den Amtszwang für Gemeindevorstand, Rechnungsprüfungskommission, Schulpflege und Wahlbüro beizubehalten. Katharina Kull-Benz (FDP, Zollikon) wollte den «alten Zopf» abschneiden. Wer zu einem Amt gezwungen werde, werde sein Amt nicht mit Überzeugung ausüben. Laut Kull kennen nur noch die vier Kantone Schwyz, Nidwalden, Wallis und Graubünden einen Amtszwang. Laut STGK-Präsident Martin Farner hat sich der Amtszwang bewährt. Es gelte zu verhindern, dass Amtsinhaber bei geringsten Unstimmigkeiten den «Bettel hinwerfen».

Umstrittene «Voodoo-Haushaltpolitik»

Einiges zu reden gab am Schluss der mehrstündigen Debatte die Neubewertung des Finanzvermögens. Die SVP wollte das neue Modell aus dem Gesetz streichen. Die Gemeinden würden gezwungen, ihr Verwaltungsvermögen zweimal abzuschreiben, sagte Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht).

Gleichzeitig werde mit einem «plumpen Trick» das Eigenkapital durch die Neubewertung bei den meisten Gemeinden massiv erhöht, weil die Abschreibung der Investitionsgüter über einen längeren Zeitraum erfolgen werde. Amrein sprach von einer «Voodoo-Haushaltpolitik», die von der SVP nicht mitgetragen werde. Den Bürgern werde Sand in die Augen gestreut.

Nach dem Willen der Kantonsratsmehrheit sollen das Rechnungsmodell HRM2 und die lineare Abschreibung zwar Pflicht für alle werden. Die Gemeinden sollen jedoch wählen können, ob sie die Neubewertung des Verwaltungsvermögens (Restatement) vornehmen oder als Alternative ihr Verwaltungsvermögen auf Anlagen verteilt über die Restnutzungsdauer linear abschreiben wollen.

Das mache die angestrebte bessere Vergleichbarkeit der Gemeinden nicht sofort möglich, sagte Beatrix Frey (FDP, Meilen). "Das nehmen wir jedoch in Kauf". Eine Verpflichtung zum Restatement hätte ihrer Ansicht nach das ganze Gemeindegesetz gefährdet.

Mit der Anpassung von 27 Gesetzen hat der Kantonsrat am Montag die erste Lesung des Gemeindegesetzes abgeschlossen. In den wichtigsten Punkten hat sich die Mehrheit der vorberatenden Kommission durchsetzen können - dies vor allem mit Hilfe der Mitteparteien.

Versuche von SP, Grünen und GLP, in der Kommission verlorene Zähne dem Gesetz wieder einzusetzen, waren ebenso zum Scheitern verurteilt, wie die Versuche der SVP, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Das Gesetz geht nun zurück in die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung ist für den 9. März vorgesehen. (sda/aes)

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