Viele Stadtberner Mieter haben zu Unrecht vergünstigte Wohnungen
Vor drei Jahren wurden die Vermietungskriterien für günstigen städtischen Wohnraum in der Stadt Bern und deren Umsetzung auf verschiedenen Ebenen grundsätzlich überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, die Kriterien alle zwei Jahre zu überprüfen und allenfalls auch entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Mehr als die Hälfte nicht anspruchsberechtigt
Im Jahr 2013 überprüfte die Liegenschaftsverwaltung erstmalig die Vermietungskriterien bei den laufenden Mietverträgen. Insgesamt wurden 560 Überprüfungsformulare verschickt. 488 Überprüfungsformulare wurden zurückgeschickt (87 %). 72 Formulare wurden nicht eingereicht oder sind aus anderen Gründen nicht vorliegend, zum Beispiel weil nicht mehr in der Gemeinde Bern angemeldet (13 %). 262 Mieterinnen und Mieter sind weiterhin anspruchsberechtigt (47 %). 298 Mieterinnen und Mieter sind nicht mehr anspruchsberechtigt (53 %).
237 Kündigungen
Die Stadt kündigt 237 nicht mehr anspruchsberechtigten Mieterinnen und Mietern die Wohnung. Die verbleibenden 61, nicht mehr anspruchsberechtigen Mietparteien haben in ihrem Mietvertrag zwei Mietzinse aufgeführt: Der eine beziffert die marktübliche Miete, der andere den Mietzins für günstigen Wohnraum nach Abzug eines Mietzinsrabatts. Diese 61 Mieterinnen und Mieter erhalten den Rabatt in Zukunft nicht mehr.
Sämtlich überprüften Mieterinnen und Mieter wurden letzte Woche schriftlich über das Ergebnis der Überprüfung und über das weitere Vorgehen informiert. Bei Härtefallen werden individuelle Lösungen gesucht.
Insgesamt verzichtet der Fonds jährlich im Segment der subventionierten Wohnungen auf 1,35 Mio. Franken Mietzinseinnahmen, wobei schätzungsweise jährlich 0,71 Mio. Franken für nicht anspruchsberechtigte Personen erlassen wurden.
1000 zusätzliche Wohungen sistiert
Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik stellt als Konsequenz der enttäuschenden Ergebnisse der Überprüfung verschiedene Anträge an die Betriebskommission. So sollen in Zukunft die monatlichen Mietzinsrabatte pro Wohnung auf eine festgeschriebene Summe beschränkt werden. Weiter werden verschiedene Sofortmassnahmen am bisherigen System beantragt. Beispielsweise sollen Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Rabatten geprüft und in besonders stossenden Fällen eine Kündigung ausgesprochen werden.
Ferner wird beantragt, nach erneuter Überprüfung des günstigen Wohnraums in zwei Jahren den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung unter der Berücksichtigung von Beispielen aus anderen Gemeinden zu prüfen und der Betriebskommission Bericht zu erstatten. Ausserdem wird vorgeschlagen, die Umsetzung der Steuerungsvorgabe des Stadtrats bezüglich der Schaffung von zusätzlichen günstigen Wohnungen (insgesamt 1000 Wohnungen) zu sistieren, bis die Auswirkungen der Umsetzung der ersten Überprüfung bekannt sind. (mgt/aes)