Verwendung persönlicher Daten durch Verwaltung zu wenig transparent
Die Schweiz schneidet beim E-Government im europäischen Vergleich besser ab als in den vergangenen Jahren. Gute Noten erhält sie von der Europäischen Kommission etwa für die Nutzerorientierung. Nachholbedarf besteht demnach bei der Transparenz der Verwendung persönlicher Daten durch die Verwaltung.
Dies geht aus dem 13. Statusbericht zur Ausbreitung von E-Government hervor, den die europäische Kommission heute Montag veröffentlicht hat. Die wesentlichsten Schweizer Fortschritte ortet der Bericht beim E-Government-Angebot für Firmengründungen und für reguläre Geschäftsprozesse, wie das Informatiksteuerungsorgan des Bundes schreibt. Beispielsweise bieten die hiesigen Behörden bei der Gründung eines Unternehmens heute ein breites Angebot an Informationen und Leistungen elektronisch an.
Bei Basismodulen unter dem Durchschnitt
Auch beim Indikator Basismodule verzeichnet die Schweiz gegenüber den Vorjahren eine Verbesserung: Elektronische Identitäten, sichere Dokumentablagen und Einmalanmeldungen stehen vermehrt zur Verfügung. Im Ländervergleich liege die Schweiz im Ausbaustand der Basismodule aber noch hinter dem europäischen Durchschnitt zurück.
Der Ausbau der Basismodule ist denn auch ein Fokus der E-Government-Strategie Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zum gemeinsamen Schwerpunktplan gehören wichtige Infrastrukturprojekte, darunter insbesondere die Etablierung einer national und international anerkannten elektronischen Identität.
Nicht sehr transparent
Verbesserungspotenzial besteht für die Schweiz laut dem Bericht bei der Transparenz: Bei der Nachvollziehbarkeit von Online-Prozessen sowie bei der Transparenz der Verwendung persönlicher Daten durch die Verwaltung weise die Schweiz im europäischen Vergleich Nachholbedarf auf, kommt die EU-Kommission zum Schluss.
Seit 2001 untersucht sie die Entwicklung des E-Government-Angebotes in den EU- Mitgliedstaaten sowie weiteren europäischen Ländern. Der E-Government-Benchmarkbericht 2016 zeigt den Ausbreitungsstand in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, in Island, Norwegen, Montenegro, Serbien und der Türkei.
Bei der Erhebung lässt die EU-Kommission, abgestützt auf die Ziele des E-Government-Aktionsplans der EU, verschiedene Lebensereignisse aus dem Alltag von Bevölkerung und Wirtschaft analysieren. Auf diesem Weg misst sie die Ausprägung der vier Hauptindikatoren Nutzerorientierung, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und Basismodule. (sda)
Den ganzen Bericht der EU-Kommission finden Sie hier (pdf, 120 Seiten).