Unternehmenssteuerreform III: Ausgleich für Städte und Gemeinden
Der Nationalrat hat sich in seiner Debatte zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) für eine Ergänzung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer ausgesprochen, die die Kantone daran erinnert, die Auswirkungen der Umsetzung der USR III auf ihre Gemeinden zu berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) wurde mit 108 zu 81 Stimmen angenommen.
Der Nationalrat trug damit dem Umstand Rechnung, dass auch Städte und Gemeinden im Zuge der USR III grosse Verluste zu gewärtigen haben werden, gehören die Steuern juristischer Personen mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent doch zu den ergiebigsten Steuern auf kommunaler Ebene.
Aus Sicht des Städteverbands wäre es allerdings notwendig und folgerichtig gewesen, auch den Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern zu erhöhen. Im Gegensatz zum Ständerat beliess der Nationalrat
den Betrag der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes jedoch bei 1 Milliarde Franken. Damit wird laut dem Verband nur ein Teil der zu erwartenden Verluste auf kantonaler und kommunaler Ebene abgefedert werden können.
Nach Schätzungen des Städteverbands käme es nämlich allein auf der kommunalen Ebene zu Steuerausfällen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken, wenn die kantonalen Gewinnsteuern wie vom Bundesrat erwartet auf durchschnittlich 16 Prozent gesenkt würden.
Ablehnung der zinsbereinigten Gewinnsteuer
Besorgt zeigt sich der Städteverband bezüglich des Entscheids des Nationalrats, eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen: «Dies wäre mit gravierenden Folgen für die Städte und Gemeinden verbunden, die selbst einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität der Schweiz leisten».
Der Städteverband hofft, dass der Ständerat diese Massnahme im Differenzbereinigungsverfahren korrigiert und damit nicht zu verkraftende Steuerausfälle abwendet. (mgt/aes)