Über 100 Aargauer Gemeinden erfüllen Aufnahmepflicht für Asylbewerber nicht
Zwar ist die Zahl der Zuweisungen von Asylsuchenden vom Bund an den Kanton im vergangenen Jahr um mehr als einen Viertel oder rund 500 Personen zurückgegangen, die Unterbringungssituation hat sich allerdings nur leicht entspannt. Mitte Februar 2014 betrug die Belegungsquote in den 60 kantonalen Unterkünften 107 Prozent. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass vor allem Asylsuchende aus Eritrea und Syrien länger im Asylverfahren sind (und damit in den Asylstrukturen bleiben), weil der Bund voraussehbar positive Entscheide nicht prioritär fällt.
400 fehlende Unterbringungsplätze
Weiter ist zu beobachten, dass rund die Hälfte der Aargauer Gemeinden die gesetzliche Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllt. Demnach nahmen im vierten Quartal 2013 109 Gemeinden die Aufnahmepflicht gar nicht oder unvollständig wahr. Die dadurch knapp 400 fehlenden Unterbringungsplätze wurden bzw. werden einerseits von Gemeinden, welche die Aufnahmepflicht erfüllen bzw. übererfüllen, andererseits vom Kanton kompensiert.
Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) hat mit Blick auf die aktuelle Unterbringungssituation die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen einberufen. Dies, nachdem die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) bereits im Januar in einem Schreiben mit der Bitte an die Gemeinden gelangt war, zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Verbunden war der Aufruf mit dem Hinweis, dass insbesondere bei der Zuweisung von Familien – auch solchen aus Syrien – eine markante Zunahme zu verzeichnen ist, die nach zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten ruft. Bisher sind erst vereinzelte Angebote beim DGS eingegangen.
Gute Beispiele erleichtern die Problemlösung
Genauer unter die Lupe genommen werden sollen nach dem Willen der Paritätischen Kommission insbesondere Situationen in Gemeinden, die bereit wären, Asylsuchende aufzunehmen, dies aber aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel raumplanerischen und zonenplanrechtlichen - nicht können. Einig war sich die Paritätische Kommission schliesslich, dass es zur Lösung des Unterbringungsproblems nicht zuletzt gute Beispiele braucht, die aufzeigen, dass die Unterbringung von Asylsuchenden unter der Mitwirkung von kooperativen Gemeinden und mit Einbezug der Bevölkerung für alle Beteiligten zu guten Ergebnissen führen kann. Ein solches Beispiel ist die Asylunterkunft an der Südallee 22 in Suhr, die in diesem Frühling nach positiven Erfahrungen in den vergangenen um 45 Plätze erweitert werden soll. (mgt/aes)