Tote Wildvögel am Bodensee: Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 treibt am Bodensee sein Unwesen. Es hat zum Tod von zahlreichen Wildvögeln geführt. Von der Geflügelpest vornehmlich betroffen sind Reiherenten. Die Schweiz, Deutschland und Österreich stehen in engem Kontakt und koordinieren ihre Massnahmen.
Spezialbestimmungen für Geflügelhalter
Rund um den Bodensee gibt es neu ein Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite. Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel soll möglichst verhindert werden. Deshalb gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Falls diese nicht eingehalten werden können, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Tierhalter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.
Erhöhte Wachsamkeit in Beobachtungsgebieten
Von anderen Schweizer Seen oder Flüssen liegen bislang keine Meldungen über tote Wildvögel vor, die mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert wurden. Da sich die Wildvogelpopulation aber im ganzen Land bewegt, sind für folgende Gewässer vorsorglich Beobachtungsgebiete mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt worden: Bodensee, Bielersee, Broyekanal, Genfersee, Murtensee, Neuenburgersee, Vierwaldstättersee, Zihlkanal und Zürichsee. In den Beobachtungsgebieten ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Erkrankungen von Geflügel erforderlich.
Kadaver nicht anfassen
Es gibt bis anhin keine Anhaltspunkte, dass in Schweizer Geflügelhaltungen Tiere mit der Vogelgrippe infiziert sind. Ebenso wenig liegen Hinweise vor, dass das Virus vom Subtyp H5N8 von Tieren auf Menschen übertragen wird. Personen, welche auf Kadaver stossen, sind vorsichtshalber gebeten, diese nicht zu berühren und sich an eine Polizeistelle oder Wildhüter zu wenden. (mgt/nsi)