Subventions-Affäre: BAV reicht Strafanzeigen gegen BLS und VBL ein
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen die BLS und die Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL) Strafanzeigen eingereicht. Laut BAV haben sie Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt. - Die Beschuldigten wollen kooperieren.
BLS und VBL hätten Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erhalten, schreibt das BAV heute Dienstag in seiner Medienmitteilung. Im Rahmen der Aufsichtspflicht habe man daher Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Luzern eingereicht. Diese richten sich gegen Unbekannt.
BLS-Chef zurückgetreten
Wie im Februar bekannt geworden war, hatte die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert und auf diese Weise zu hohe Abgeltungen erhalten. Das Bahnunternehmen musste dem BAV 43,6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen. Als Konsequenz davon trat BLS-Chef Bernard Guillelmon im September zurück.
Derweil wirft das BAV den VBL vor, von 2010 bis 2017 im subventionierten ÖV Gewinne erzielt und diese gegenüber den Bestellern nicht ausgewiesen zu haben. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) als Hauptbesteller der ÖV-Leistungen forderte 16 Millionen Franken zurück, ebenso verlangte das BAV Geld zurück.
Ein externer Untersuchungsbericht ist zum Schluss gekommen, dass sich die VBL-Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Holding-Struktur nicht korrekt verhalten hatten. Vergangenen Freitag trat der Verwaltungsrat nun zurück. Sowohl BLS als auch VBL betonten mit Bezug auf Gutachten, dass es zu keinen persönlichen Bereicherungen gekommen sei.
Anzeige auch vom VVL
Der VVL wird in Abstimmung mit dem BAV ebenfalls Anzeige einreichen. Damit soll abgeklärt werden, ob strafrechtlich relevantes Verhalten gegen das kantonale Staatsbeitragsgesetz vorliegt oder nicht.
Auf Anfrage erklärten die VBL, dass sie eine Strafuntersuchung begrüssen. Damit könnte die Rechtslage geklärt werden. Die VBL werde volle Transparenz gewähren. Die Rücktritte der Verwaltungsräte änderten nichts daran, dass sie sich als Privatpersonen der Strafuntersuchung stellen.
Betrug als Tatbestand im Vordergrund
Auch die BLS versprach, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Sie bedauerte indes, dass es überhaupt zu einer Anzeige gekommen sei, da eine externe Untersuchung keine Hinweise für strafrechtlich relevante Sachverhalte gezeigt habe.
Aus dem Untersuchungsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ging hervor, dass die mit den Ertragsschätzungen beauftragte Abteilung seit 2013 von nicht eingerechneten Halbtax-Erlösen gewusst zu haben schien. Dass man zur Sanierung der Pensionskasse systematisch zu hohe Kosten und zu tiefe Erlöse eingeplant habe, wie es im Bericht vermutet wird, wies die BLS zurück.
Wie das BAV mitteilte, stehe in beiden Fällen Betrug als Tatbestand im Vordergrund. Bei der Luzerner Staatsanwaltschaft hiess es auf Nachfrage, es sei noch keine Anzeige eingegangen. Man werde bei Erhalt die Zuständigkeit prüfen.
Strafzinsen gefordert
Bund und Kantone respektive der VVL fordern die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen zurück. Entsprechende Vereinbarungen seien in Erarbeitung. Weiter habe das BAV die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Revisionsstellen der BLS und der VBL ihre Pflichten in den vergangenen Jahren genügend wahrgenommen haben.
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV forderte, dass das Strafverfahren nicht auf dem Buckel von deren Personal ausgetragen werden darf. Für den SEV sei es wichtig, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bahnunternehmens auf ihre Aufgaben konzentrieren können. (sda/mai)