Steuervorlage 17: Gemeinde- und Städteverband sind sich einig
Die Steuervorlage 17 als Ersatz für die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III geht für Städte- und Gemeindeverband in die richtige Richtung. Nachgebessert werden müsse aber in zwei Punkten: Der Kantonsanteil an den Bundessteuern soll auf 21,2 Prozent erhöht werden. Und es müsse gesichert sein, dass damit auch Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle entschädigt werden.
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Nach der USR III ist vor der Steuervorlage 17: Der Verteilkampf um die Steuergelder ist im Gang.
Die vom Bundesrat präsentierte Steuervorlage 17 trägt auch die Handschrift der Städte und Gemeinden. Der Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) beurteilen die Steuervorlage 17 in einer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort insgesamt positiv und zeigen sich zufrieden, dass einige städtische Anliegen aufgenommen worden sind.
So enthalte die Vorlage eine bessere Gegenfinanzierung durch die Erhöhung und Harmonisierung der Dividendenbesteuerung. Weiter unterstützen die Städte den ehrgeizigen Fahrplan des Bundesrates. Denn die Reform der Unternehmensbesteuerung sei nach wie vor nötig und dringend.
Zwei wesentliche Punkte gilt es aus Sicht von SSV und KSFD indes anzupassen. Es sind die gleichen, die auch schon der Gemeindeverband in seiner Vernehmlassungsantwort bemängelt.
Höherer Kantonsanteil zum Wohl der Gemeinden gefordert
Es sei «unverständlich, weshalb der Bundesrat in seiner Vorlage – entgegen der Empfehlung des Steuerungsorgans – den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 auf 20,5 Prozent gesenkt hat», heisst es in einer Mitteilung des Städteverbands. Damit stünden weit weniger Mittel zur Entschädigung der kantonalen und kommunalen Ebene zur Verfügung.
Städte und Gemeinden haben immer wieder gefordert, dass die Kantone mittels einer verbindlich formulierten Klausel dazu angehalten werden, auch die betroffenen Gemeinden zu entschädigen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung einer «Berücksichtigung» der Gemeinden trage diesem Anliegen laut Städte- und Gemeindeverband nur ungenügend Rechnung. Um sicherzustellen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes auch zur Entschädigung der Steuerausfälle der kommunalen Ebene verwendet werden, fordern sowohl Städte- als auch Gemeindeverband daher, dass die Kantone in einer Bestimmung aufgefordert werden, die Folgen der Steuerreform angemessen «abzugelten».
Grundsätzlich «ausgewogener als die USR III»
Ansonsten präsentiert sich die Steuervorlage 17 für den Städteverband «ausgewogener als die USR III und trägt auch der Gegenfinanzierung Rechnung».
Damit dies so bleibe, wird das Parlament aufgefordert, Mass zu halten und dem Vorschlag des Bundesrates mit den erwähnten Anpassungen zu folgen. Die Kantone sind für den Städteverband angehalten, ihre Umsetzungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu erarbeiten und frühzeitig vorzulegen, damit die Folgen der Steuerreform auch für Städte und Gemeinden abschätzbar werden. (mgt/aes)