Städtische Finanzdirektoren fordern ausgewogene Unternehmenssteuerreform III
Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD hat sich an ihrer Mitgliederversammlung eingehend mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) befasst. Für die städtischen Finanzdirektoren ist die USR III nötig, erfüllt aber in der derzeitigen Form die ursprünglich vom Bundesrat definierten Ziele nur unzureichend. Vor allem die finanzielle Ergiebigkeit kommt neben der Stärkung des Unternehmensstandortes und der internationalen Akzeptanz zu kurz.
Für die KSFD muss eine ausgewogene Vorlage folgende Anforderungen erfüllen:
- Berücksichtigung der Auswirkungen der USR III auf die kommunale Ebene: Die beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen betreffen Städte und Gemeinden ebenso wie die Kantone. Entsprechend müssen die dafür vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen des Bundes auch der kommunalen Ebene zugute kommen.
- Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 %.
- Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer, weil die damit verbundenen Steuerausfälle für die kommunale Ebene nicht verkraftbar wären. Überdies könnte sie zu bedeutenden Mitnahmeeffekten führen.
- Minimale Vorgaben für die Teilbesteuerung von Dividenden.
- Patentbox: Keine Subventionierung von Forschung und Entwicklung im Ausland und keine Ausweitung auf vergleichbare Rechte.
(mgt/aes)