Städteverband: Weiterhin ungenügende Kompensation von Städten und Gemeinden
Der Schweizerische Städteverband hat wiederholt festgehalten, dass die Unternehmenssteuerreform III (USR III) nötig ist, dass die Aufhebung der Sondersteuerregimes kompensiert werden muss und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden soll.
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur USR III komme diesen Zielen aber nur ungenügend nach, teilt der Verband mit. Insbesondere sehe sie keine angemessene Kompensation der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden vor.
Gefährdete Standortqualität
Nach Hochrechnungen des Städteverbandes hätte die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf 15 Prozent für die kommunale Ebene Steuerausfälle von rund 1,5 Milliarden Franken zur Folge. Angesichts knapper Kassen in vielen Städten und Gemeinden, sein derartige Steuerausfälle ohne gesicherte Kompensation nicht zu verkraften.
Zahlreiche wichtige Aufgaben, die für das Leben der Bevölkerung in Städten und Gemeinden zentral und für die Standortqualität von höchster Bedeutung sind, stünden auf dem Spiel. Dies gelte umso mehr, als Artikel 50 der Bundesverfassung vom Bund verlangt, dass er bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet und auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen Rücksicht nimmt.
Steuerausfälle müssen ausgeglichen werden
Wenn die USR III ihr Ziel einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes gerecht werden will, muss sie die drei in der Vorlage formulierten Teilziele der kompetitiven Steuerbelastung, der internationalen Akzeptanz und der finanziellen Ergiebigkeit ausgewogen berücksichtigen, so der Städteverband.Dies bedeute auch, dass durch die Steuerreform verursachte Steuerausfälle ausgeglichen werden müssten – insbesondere wenn sie auf einer anderen Staatsebene anfallen.
Der Finanzföderalismus, der dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden je eigene Steuer- und Finanzkompetenzen zuweist, ist einer der Eckpfeiler unseres Staatswesens und wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz mitverantwortlich. Ohne einen gesicherten Ausgleich der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden könne die USR III ihre Ziele nicht erreichen und werde es schwer haben, mehrheitsfähig zu werden. (mgt/aes)