Städteverband gegen Durchsetzungsinitiative
Der Schweizerische Städteverband (SSV) spricht sich gegen die SVP-Durchsetzungsinitative aus: «Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative, über die 2010 abgestimmt wurde, mit einer Vorlage umgesetzt, die dem an der Urne geäusserten Bedürfnis nach einer verschärften Wegweisungspraxis Rechnung trägt und gleichzeitig mit einer Härtefallklausel rechtsstaatliche Prinzipien respektiert», heisst es in einer Mitteilung.
Diese Klausel würde es den Richtern ermöglichen, den spezifischen Fall zu würdigen und etwa bei Personen, die in der Schweiz geboren und augewachsen sind, auf eine Ausweisung zu verzichten, heisst es weiter. Ganz anders präsentiert sich die SVP-Initiative: «Die Initianten der Durchsetzungsinitaitive verlangen, die Härtefallklausel zu streichen und die Kompetenzen der Gerichte weitestgehend zu eliminieren.»
Die Durchsetzungsinitiative verstösse zudem gegen das in der Bundesverfassung verankerte Rechtsprinzip, wonach staatliches Handeln verhältnismässig sein
muss.
Personenfreizügigkeit erneut in Gefahr
Die Initiative nehme weiter einen Konflikt mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit in Kauf. Dieses hält fest, dass ein Bürger eines Vertragsstaates nicht wegen eines Bagatelldeliktes ausgewiesen
werden darf. Die Sicherung der Bilateralen Verträge ist aus Sicht des SSV aber ein zentrales Anliegen der schweizerischen Wirtschafts- und Aussenpolitik: «Gute Beziehungen zu Europa haben für das
Gedeihen der Wirtschaftsmetropolen elementare Bedeutung.»
Mit einer Annahme der Durchsetzungsinitiative würde der Fortbestand der Abkommen zusätzlich in Frage gestellt, womit es noch schwieriger würde, die Beziehungen zur EU, dem wichtigsten Schweizer Handelspartner, wieder auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen, so der SSV. Der Vorstand des SSV empfiehlt aus all diesen Gründen ein «Nein» für den Urnengang vom 28. Februar. (mgt/aes)