Stadtberner Exekutive gegen höhere Schwellenwerte
Man hört die Forderung oft: Die Schwellenwerte bei der öffentlichen Beschaffung seien zu tief und würden mehr Kosten verursachen, als dass die Einsparungen ermöglichen würden.
Auch im Kanton Bern läuft diese Diskussion auf Hochtouren: Gemäss Revisionsentwurf für das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sollen die Schwellenwerte zur Bestimmung der Verfahrensart bei Beschaffungen der öffentlichen Hand (Freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, Offenes Verfahren) angehoben werden. Der Stadtberner Gemeinderat (Exekutive) spricht sich in seiner Stellungnahme an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern nun aber gegen die vorgesehenen Änderungen aus.
Je mehr Wettbewerb, desto tiefer der Preis
Die Verfahrensart bei der Vergabe öffentlicher Aufträge habe einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten, begründet das Gremium seinen Entscheid: Je stärker bei Beschaffungen der Wettbewerb spiele, desto tiefer falle der Beschaffungspreis aus. Bei höheren Schwellenwerten würden häufiger Beschaffungsverfahren mit geringerer Konkurrenz durchgeführt werden, womit die Beschaffungskosten für den Kanton und die bernischen Gemeinden steigen würden. Unerwünscht sei zudem, dass mit der geplanten Anhebung der Schwellenwerte die Märkte wieder vermehrt abgeschottet würden.
In seiner Stellungnahme regt der Gemeinderat weiter an, in der nach dem Gesetz ebenfalls zu revidierenden Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Leistungen zu Gunsten der Berufsbildung sowie zur Förderung der Arbeitsintegration von Langzeitarbeitslosen und Behinderten als mögliche Zuschlagskriterien aufzuführen. Gleichzeitig hat er beschlossen, diese Kriterien bei der Firmenauswahl im Rahmen von städtischen Einladungsverfahren nach Möglichkeit neu zu berücksichtigen. (mgt/aes)