Stadt Zürich muss für Ruhe auf Friedhof Sihlfeld sorgen
Wird es bald ruhiger auf dem Friedhof Sihlfeld in Zürich? Auch wenn die Stadt den Friedhof nun doch nicht zwingend abends um 20 Uhr schliessen muss, soll sie zumindest Massnahmen für Ruhe und Ordnung ergreifen. Dies verlangt das Verwaltungsgericht in einem Urteil. Es ist sich aber nicht ganz einig.
Quelle: Walter Mittelholzer, Sammlung der ETH-Bibliothek, gemeinfrei
1923, als Walter Mittelholzer diese Luftaufnahme schoss, befand sich der Friedhof Sihlfeld noch nicht mitten in der Stadt.
Der Friedhof Sihlfeld mitten in der Stadt Zürich ist längst mehr als eine letzte Ruhestätte: Die weitläufige Anlage dient der Bevölkerung auch als Park, im 2018 hatte der Stadtrat entschieden, den Ort wie andere Pärke auch nachts geöffnet zu lassen. Allerdings kollidierten in der Folge die unterschiedlichen Bedürfnisse von Trauernden, Erholungssuchenden und Partypublikum.
In der Folge gab es Streit: Angehörige von Bestatteten fühlten sich gestört. Der Friedhof Sihlfeld sei keine Stätte der Ruhe und Besinnung mehr, kritisierte der Mieter eines Familiengrabes im 2020 und verwies auf eine Drogen- und Stricherszene. Er verlangte, dass die Anlage in der Nacht wieder zu schliessen sei. Im Januar letzten Jahres hiess der Bezirksrat hiess dessen Rekurs gut und wies die Stadt an, den Friedhof spätestens ab 20 Uhr zu schliessen.
Stadt soll Ruhe und Ordnung wieder herstellen
Daraufhin gelangte die Stadt Zürich an das Verwaltungsgericht: Dieses hat den Entscheid des Bezirksrates nun teilweise aufgehoben, wie aus einem heute Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Darin fordert das Gericht die Stadt auf, sich vertieft mit der Kritik des Grabmieters auseinanderzusetzen. Sie müsse geeignete Massnahmen prüfen und ergreifen, um den „an Ruhe und Ordnung auf Friedhofsanlagen zu stellenden Anforderungen“ gerecht zu werden. Denn aus der in der Bundesverfassung verankerten Garantie der Menschenwürde folge auch das Recht auf ein schickliches Begräbnis, hält das Gericht im Urteil fest. Dazu gehöre die Möglichkeit, den Toten in sittsamer Art und Weise gedenken zu dürfen. Um diese auf Friedhofsanlagen gebotene Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, seien auch andere Massnahmen als eine nächtliche Schliessung denkbar, heisst es in dem Urteil weiter.
Derweil geht dem Gerichtsschreiber der Auftrag an die Stadt, andere Massnahmen zu prüfen, zu weit, wie er in einer abweichenden Minderheitsmeinung im Urteil festhält. Denn der Grabmieter habe einzig die Schliessung der Anlage verlangt. Zudem bezweifelt der Gerichtsschreiber, dass ein Verzicht auf eine Schliessung des Friedhofs die Menschenwürde des Grabmieters überhaupt berühre. (sda/mai)