Stadt Zürich gewinnt vor Gericht gegen Kanton
Rückstaugefahr über die Stadtgrenze hinaus bis nach Zollikon und die Goldküste hinauf: Das war der Grund, weshalb der Zürcher Regierungsrat den von der Stadt Zürich angestrebten Spurabbau auf dem Utoquai nicht genehmigte. Die Stadt ging vor Gericht – und bekam nun recht.
Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass eine einzige Abbiegespur für Autos «ohne weiteres» genüge. Beide Rechtsabbiegespuren seien nur «Pufferraum im Verkehrssystem Bellevue». Die kapazitätsbestimmenden Knoten für die Fahrzeuge Richtung Rämistrasse müssten erst nachfolgend passiert werden, schreibt das Gericht in einer Mitteilung von heute Donnerstag.
Gericht: Keine triftigen Gründe dagegen
Weiter steht im Urteil, es «bestehen aus überkommunaler Sicht keine triftigen Gründe, dem im Interesse der Verbesserung des Langsamverkehrs dienenden Strassenprojekt die Genehmigung zu verweigern».
Das Gericht, das überraschenderweise in der Besetzung 2 SVP und 1 SP zugunsten der Stadt entschieden hat, verzichtete aufgrund der üppigen Unterlagen auf einen Augenschein und wollte auch kein weiteres Verkehrsgutachten in Auftrag geben.
Vielleicht bis vor Bundesgericht
Wie Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) auf Anfrage des Tages-Anzeigers sagte, hat sich der Kanton noch nicht entschlossen, ob er den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen will. «Einen aus ihrer Sicht positiven Entscheid zum Abschluss ihres Amtes als Stadträtin mag ich Ruth Genner persönlich zwar gönnen», sagte Stocker. Als Volkswirtschaftsdirektor des Kantons sei er aber verantwortlich, dass der Verkehr im ganzen Kanton Zürich, insbesondere auch fürs Gewerbe, funktioniere. Da der Kanton einen beträchtlichen Teil ans überkommunale Strassennetz auch in der Stadt Zürich zahle, sei die Mitsprache bei Verkehrseinschränkungen legitimiert.
Die Stadt bleibt vorsichtig
Die Stadt Zürich reagierte vorsichtig und versöhnlich auf den Gerichtsentscheid. «Es gilt nach wie vor abzuwarten», teilt der Stadtrat mit. Der Rechtsweg sei noch nicht abgeschlossen. So gibt sich der Stadtrat einfach «zufrieden», dass die Sachlage geklärt sei. Und er gibt seiner Hoffnung Ausdruck, «dass die gute Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat weiter fortgesetzt wird».
Der Bau des Sechseläutenplatzes gehe ohne Einbezug der umstrittenen Fläche weiter. Wird die Genehmigung des Spurabbaus rechtskräftig, werde man die 300 Quadratmeter neu in die Planung miteinbeziehen, heisst es aus dem Tiefbaudepartement.
Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) sagte, sie wolle das Thema «nicht unnötig emotionalisieren». Es handle sich nicht um eine verkehrspolitische Auseinandersetzung, sondern um die Klärung einer Sachfrage. Gefreut habe sie sich auch, weil das Gericht bestätigte, dass die involvierten Fachleute der Stadt gute Arbeit geleistet haben.
Kanton muss der Stadt 3000 Franken zahlen
Dass das Verwaltungsgericht der Stadt auf der ganzen Linie recht gab, zeigt übrigens die Kostenauflage. Der Kanton muss die 5200 Franken Gerichtsgebühren zahlen. Zudem muss er der Stadt Zürich eine Parteientschädigung von 3000 Franken überweisen. (aes mit Material des Tages-Anzeigers)