15:12 KOMMUNAL

Stadt Zürich: Das M-Wort muss verdeckt werden

Teaserbild-Quelle: Schweizer Heimatschutz SHS, Jakob Streich, September 2022

Eins zu Null für die Stadt Zürich im Streit um zwei Altstadthäuser: Sie kann deren Namen abdecken, weil sie das Wort “Mohr” enthalten. Nachdem der  Heimatschutz gegen die Pläne der Stadt rekurriert und vom Baurekursgericht recht erhalten hatte,  wehrte sich die Stadt ihrerseit, mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat der Abdeckung in seinem Urteil grünes Licht erteilt.

Haus zum Mohrentanz

Quelle: Schweizer Heimatschutz SHS, Jakob Streich, September 2022

Das Haus Zum Mohrentanz im Niederdorf: Sein Name dürfte bald Geschichte sein.

Das Thema polarisiert in der Stadt Zürich schon länger. Oder vielmehr die im kommunalen Inventar aufgeführten Altstadthäuser „Zum Mohrenkopf“ am Neumarkt 13 und „Zum Mohrentanz“ an der Niederdorfstrasse 29, wegen ihrer Namen sorgen seit einigen Jahren für Diskussionen. Schliesslich entschied der Stadtrat sie abzudecken: Seiner Meinung nach konfrontieren sie Direktbetroffene mit bestehendem Rassismus und suggerierten der Gesamtbevölkerung „eine unhinterfragte Normalität“. Wie es in einer Medienmitteilung des Prasidialdepartements hiesst, sollten  darum solche „rassistischen Zeitzeichen im öffentlichen Raum“ entfernt, aufgearbeitet oder kontextualisiert werden. 

M-Wort bedeutend für das Erscheinungsbild?

In der Folge rekurrierten der Zürcher und der Stadtzürcher Heimatschutz dagegen – und erhielten schliesslich vom Baurekursgericht recht. Dieses erachtete im Gegensatz zum Stadtrat die Schriftzüge als bedeutend für das Erscheinungsbild der Fassaden der beiden Häuser. Unter anderem verwies es darauf, dass es sich bei den Namen um eine charakteristische Eigenschaft handelt, die vielen andern historischen Gebäuden in der Altstadt ebenfalls eigen ist. Nicht zufrieden mit dem Urteil erhob der Stadtrat Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Dieses hat die Beschwerde des Stadtrats nun gut geheissen.  

Der Stadtzürcher und der Zürcher Heimatschutz schreiben in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung, dass sie den Entscheid bedauern. Man werde das Urteil analysieren und sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.  (mai/mgt/Material der SDA)

 

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