Stadt Schaffhausen bläst Volksabstimmung kurzfristig ab
Die Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» verlangt, dass die Stadt Schaffhausen die Einnahmen aus Baurechtszinsen für den Kauf von Liegenschaften nutzt. Dieses Land könnte sie dann im Baurecht für Wohnbau- oder Gewerbeprojekte abgeben. Am 17. April hätten die Stimmbürger über die Vorlage befinden sollen. Doch nun ist die Abstimmung kurzfristig abgesagt auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Grund dafür ist ein offenbar eben erst entdeckter Rechnungsfehler in der Jahresrechnung, der auch Auswirkungen auf den Abstimmungskampf hat: Die Beurteilungsgrundlagen zur Abstimmungsfrage hätten sich aufgrund des Fehlers wesentlich verändert, begründet die Stadt die Absetzung der Initiative. Der demokratische Meinungsbildungsprozess sei dadurch entscheidend gestört worden. Die Abstimmungszettel zu dieser Initiative werden nicht ausgewertet. Rund 5000 briefliche Stimmen sind gemäss einer Mitteilung der Stadt Schaffhausen bereits eingegangen.
Jahrelang falsche Zahlen in den Büchern
Im Abstimmungsmagazin wird der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb mit 20,9 Millionen Franken als wesentliches Argument gegen die Initiative aufgeführt. Nach der korrekten Berechnung betrug der Saldo des Rahmenkredites per 31. Dezember 2014 aber nicht über 20 Millionen (wie ausgewiesen), sondern lediglich 4,1 Millionen Franken. Die Differenz beträgt 16,8 Millionen Franken. Damit verfügt die Stadt über einen wesentlich geringeren finanziellen Spielraum, als die Abstimmungsunterlagen behaupten.
Entdeckt wurde die falsche Kalkulation bei der «Plausibilisierung der Jahresrechnung 2015». Offenbar hatte sich bei der Bestimmung des Saldos des Rahmenkredites für Land- und Liegenschaftenerwerb schon Jahre zuvor ein Fehler eingeschlichen: Bereits seit 2010 wurden gemäss der Stadt fälschlicherweise auch die Buchgewinne dem Rahmenkredit gutgeschrieben. Die Korrektur führt zu einem wesentlich tieferen Saldo des Rahmenkredites.
«Zu keiner Zeit Kompetenzüberschreitung»
Der Rahmenkredit sei nicht Teil der eigentlichen Stadtrechnung. Die Jahresabschlüsse seien von diesem Fehler nicht betroffen, schreibt die Stadt Schaffhausen. Zwar habe der Stadtrat seit 2010 Liegenschaftenkäufe zwar unter falscher Annahme bezüglich Höhe des Rahmenkredites getätigt. Es sei dennoch «zu keiner Zeit zu einer Kompetenzüberschreitung gekommen», betont die Stadt in ihrer Mitteilung.
Der Stadtrat wird dem städtischen Parlament nun angesichts der veränderten Ausgangslage eine aktualisierte Vorlage unterbreiten und nach deren Behandlung einen neuen Termin für die Volksabstimmung ansetzen. (mrm/sda/mgt)