Stadt Bern kritisiert Kanton: «Doppelte Kürzung bei Sozialhilfe»
Für Sozialhilfebezüger wiege die «doppelte Kürzung» schwer, schreibt die Stadtregierung in einem Communiqué vom Donnerstag. Ihrer Meinung nach sollten in der Sozialhilfe schweizweit die gleichen Ansätze gelten. Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) habe sich der Grundbedarf einer Einzelperson von 977 auf 986 Franken erhöht. Wenn der Kanton diese Anpassung versage, führe dies dazu, dass Sozialhilfebezüger gegenüber Empfängern von Ergänzungsleistungen weiter ins Hintertreffen gerieten - denn bei letzteren sei der Teuerungsausgleich gesetzlich verankert.
Der bernische Regierungsrat hatte im vergangenen Oktober entschieden, den Teuerungsausgleich nicht zu gewähren. Das bringt dem klammen Kanton Bern Ersparnisse von fünf Millionen Franken. Der Regierungsrat will mit der Sparmassnahme einen Teil der Forderungen der Motion Studer erfüllen. Diese verlangt Einsparungen von insgesamt zehn Prozent im Bereich des Grundbedarfs, der Integrationszulagen und der situationsbedingten Leistungen.
Kanton: «Kein Grundsatzentscheid»
«Wir haben also einen Sparauftrag von insgesamt 22 Millionen Franken», sagt Jean-Philippe Jeannerat von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Die Kürzung der Integrationszulagen bringe 10 Millionen, der Verzicht auf die Teuerung 5 Millionen. «Es fehlen also immer noch 7 Millionen.»
Die Regierung sei der Meinung gewesen, angesichts der Sparforderung sei es nicht sinnvoll, zuerst die Teuerung zu gewähren und dann anderswo wieder zu kürzen. «Gleichzeitig ist das kein Entscheid, den Teuerungsausgleich grundsätzlich nicht mehr zu gewähren», betonte Jeannerat. (sda/aes)