Silvaplana darf kalte Betten besteuern
Wer in Silvaplana eine Zweitwohnung besitzt, diese leer stehen lässt und nicht vermietet, muss künftig eine Abgabe in der Höhe von zwei Promille des Steuerwerts auf das nicht vermietete Objekt entrichten. Dies passte 120 Zweitwohnungsbesitzern der Bündner Gemeinde nicht: Sie wehrten sich dagegen und zogen ihr Anliegen bis vor Bundesgericht. Ihrer Meinung nach verletzt die Abgabe die Eigentumsgarantie. Die Lausanner Richter gaben allerdings der Gemeinde recht, mit der Begründung, dass jeder entscheiden kann, ob er seine Immobilie vermietet oder leer stehen lässt und die Abgabe bezahlt. Zudem befanden die Richter, dass die Abgabe «vergleichsweise moderat bemessen» ist.
Zweitwohnungsabgabe soll 2015 in Kraft treten
Auch das Argument, dass die Zweitwohnungsabgabe das gesetzliche Limit für die Liegenschaftsbesteuerung übersteigt, liessen sie nicht gelten. Zumal es sich laut dem Entscheid des Bundesgerichts bei der Abgabe nicht um eine Liegenschaftssteuer, sondern um eine Lenkungsabgabe handelt. Wie Gemeindepräsidentin Claudia Troncana gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte, will man nun Abgabe spätestens nächstes Jahr einziehen.
Das Lausanner Urteil dürfte Signalwirkung für andere Gemeinden haben. Zumal ähnliche Pläne für Abgaben für unbenutzte Zweitwohnungen auch anderswo zur Diskussion stehen, etwa im Wallis, unter anderem in Leukerbad, Zermatt und Crans Montana.
Wirksamkeit der Lenkungsabgabe ist umstritten
Ob die Steuer oder vielmehr Lenkungsabgabe gegen «kalte Betten» tatsächlich etwas bringt, darüber sind sich nicht alle einig. Im Interview mit dem Tages-Anzeiger sagt Christian Laesser, Professor für Tourismus an der Univesität St. Gallen: Die Steuer werde zusäatzlich zur Vermögenssteuer und Liegenschaftssteuer erhoben und leiste damit im aktuellen Umfeld tiefer Zinsen einer weiteren Enteignung des Privateigentums durch den Staat Vorschub. Und Michael Landolt vom Hauseigentümverband Schweiz kommentiert den Bundesgerichtsentscheid gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung: Es sei eben relativ einfach, Zweitwohnungsbesitzern Geld abzunehmen, weil sie bei politischen Entscheidungen der Gemeinde kein Mitspracherecht hätten. (mai)