Sieben Multifunktionssysteme von Kyocera ehalten den «neuen» Blauen Engel
Der Blaue Engel ist nicht nur die älteste, sondern wohl auch bekannteste Umweltauszeichnung, mit der besonders umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet werden. Um einen Blauen Engel zu erhalten, müssen Drucker und Multifunktionssysteme weit mehr als 100 Kriterien erfüllen: Neben einem recyclinggerechten Design sowie besonders leisen Geräuschemissionen werden dazu auch Geräteemissionen und Energieverbrauchswerte (TEC-Wert) beurteilt. Um Umwelteigenschaften von Produkten kontinuierlich zu verbessern, werden die Anforderungen vom Umweltbundesamt in Kooperation mit der BAM in Berlin ständig weiterentwickelt. So ist seit Anfang dieses Jahres die neue Vergabegrundlage RAL-UZ 171 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden die Produktanforderungen noch einmal verschärft. Dies betrifft bei Standgeräten vor allem die Vorgaben für den Energieverbrauch. Beispielsweise wurde die Stromverbrauchsgrenze im Ruhemodus auf 4 Watt festgelegt.
Sieben Multifunktionssysteme von Kyocera dürfen ab sofort den Blauen Engel nach der neuen Vergaberichtlinie tragen. Dabei handelt es sich um die DIN-A3-Maschinen TASKalfa 3051ci, TASKalfa 3551ci, TASKalfa 4551ci, TASKalfa 5551ci, TASKalfa 3501i, TASKalfa 4501i und TASKalfa 5501i, die aufgrund der ressourcenschonenden Bauweise zu überzeugen wussten, wie Roberto Seppi, Product Manager bei der «Kyocera Document Solutions Schweiz», erklärt: «Mit unserer ECOSYS-Technologie stehen wir seit langem für ressourcenschonendes Drucken und Kopieren. So waren wir der erste Hersteller, der 1997 einen Blauen Engel erhielt - und wir entwickeln unsere Systeme natürlich auch in Bezug auf ihre Umwelteigenschaften kontinuierlich weiter. Die Auszeichnung ist hier ein wichtiger Beleg für unsere Anstrengungen in diesem Bereich.»
Der Blaue Engel, der nach der alten Vergabegrundlage RAL-UZ 122 vergeben wurde und mit dem das aktuelle Kyocera-Produktportfolio ausgezeichnet ist, behält noch bis Ende des Jahres seine Gültigkeit. Danach ist nur noch die neue Vergabegrundlage gültig.