Sanierungsbedarf ehemaliger Aargauer Kehrichtdeponien abklären
Von den rund 1200 Deponien, die im aargauischen Kataster der belasteten Standorte eingetragen sind, handelt es sich bei rund 600 Standorten um Deponien mit einem wesentlichen Anteil Siedlungsabfällen. Ein Teil dieser Altdeponien gefährdet möglicherweise das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer. Bei vielen ehemaligen «Güseldeponien» ist zur Klärung der Situation eine sogenannte Altlastenuntersuchung nötig.
Der Kanton beteiligt sich an den Kosten dieser Abklärungen mit 30 Prozent. Kantonsbeiträge an eine allfällig nötige Sanierung leistet der Kanton aber nur, wenn mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen wird. Diese Frist ist im kantonalen Einführungsgesetz zum Umweltrecht (EG UWR) festgelegt worden. Da sich auch der Bund an den Untersuchungs- sowie an den allenfalls nötigen Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen bei ehemaligen Kehrichtdeponien der Gemeinden mit 40 Prozent beteiligt, können 70 Prozent der Kosten durch Bund und Kanton gedeckt werden.
64 Gemeinden mit drei oder mehr Deponien
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) rät nun den Aargauer Gemeinden in einem Schreiben, ihre ehemaligen Abfalldeponien, von denen möglicherweise eine Umweltgefährdung ausgeht, in den nächsten drei Jahren untersuchen zu lassen. Damit können die allfällig nötigen Sanierungen rechtzeitig bis Ende 2017 begonnen werden. In 64 Gemeinden muss bei drei oder mehr Deponien der Sanierungsbedarf geklärt werden, in 116 Gemeinden sind es ein oder zwei Deponien. In 36 Gemeinden besteht bezüglich alter Kehrichtdeponien kein Abklärungsbedarf. (mgt/aes)