11:53 KOMMUNAL

Rollende Planung statt starre Klimaziele

Teaserbild-Quelle: Bild: www.oekomobil.ch

Das geltende Luzerner Energiegesetz aus dem Jahre 1989 soll aufgrund des technischen Fortschrittes im Energiesektor, der Vielzahl neuer Bestimmungen auf Bundesebene und der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich total revidiert werden. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung eröffnet.

«Unser Kanton will auch unabhängig von den Vorgaben des Bundes seinen Beitrag in der Energie- und Klimapolitik leisten», begründet Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes, die Gesamtrevision des Energiegesetzes. Auf kantonaler gesetzgeberischer Ebene sei Optimierungspotenzial zur Gewährleistung einer sparsamen, effizienten und nachhaltigen Energienutzung vorhanden.

Rollende Energieplanung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton Luzern anstelle von langfristigen Verbrauchs- und CO2-Zielen eine rollende Energieplanung einführt. Dabei legt der Regierungsrat mittelfristige Ziele und Zielpfade verbindlich fest. Alle fünf Jahre wird die Zielerreichung der abgelaufenen Planungsphase beurteilt und es werden die notwendigen Massnahmen zur Erreichung der Ziele aufgezeigt. Jede Gemeinde hat eine auf ihre Verhältnisse zugeschnittene Energieplanung durchzuführen.

Energieausweis wird Pflicht
Gefördert werden sollen Fernheizwerke und Nahwärmeverbünde sowie gemeinsame Heiz- und Kühlanlagen. Die sparsame und effiziente Energienutzung und der Einsatz von erneuerbarer Energie werden bei allen Arten des Energieverbrauchs in Gebäuden stärker gewichtet. Neu soll für alle Gebäude mit Ausnahme von Einfamilienhäusern innert 10 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes ein Energieausweis vorhanden sein. Förderbeiträge können inskünftig an das Vorliegen eines solchen Ausweises geknüpft werden. Der Ersatz und die Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen sind nicht mehr zulässig. Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gilt neu ab fünf (bisher sieben) oder mehr Nutzeinheiten. Heizungen im Freien sollen grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein.

Schlankes Rahmengesetz
Konzeptionell ist das neue Energiegesetz als schlankes Rahmengesetz ausgestaltet. Nur so könne der Entwicklungsdynamik im Energiebereich mit der nötigen Flexibilität begegnet werden, erklärt Robert Küng.
Zur vertieften Überprüfung der möglichen Regelungen auf Verordnungsstufe hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine Projektgruppe eingesetzt, der Vertreter der Gemeinden und der Dienststelle Umwelt und Energie sowie eine weitere Fachperson aus dem Energiebereich angehören. Die Projektgruppe befasst sich insbesondere auch mit dem Thema Fördergelder, das auf Verordnungsstufe geregelt wird. Die Projektgruppe wird dem Regierungsrat im Frühling 2013 einen Bericht mit dem entsprechenden Verordnungsentwurf unterbreiten.

Die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen kantonalen Energiegesetzes dauert bis 18. Januar 2013. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Regierungsrat Mitte 2013 den Gesetzesentwurf dem Kantonsrat unterbreiten. (mgt/aes)

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