11:45 KOMMUNAL

Repression greift nicht

Teaserbild-Quelle: Bild: Michael Brönnimann

Von Patrick Aeschlimann

Tanzdemonstrationen in Bern, illegale Parties und Krawalle in ­Zürich, Protestbewegung in Chur – nach Jahren der relativen Ruhe trägt die Jugend den Kampf für ihre Anliegen wieder auf die Strasse. Dabei wurden die Wünsche der ehemals protestierenden 68er- und 80er-Generation doch grossmehrheitlich erfüllt: Landauf, landab wurden Jugendräume eingerichtet, Gastgewerbegesetze liberalisiert und Polizeistunden abgeschafft oder verlängert. Für viele ältere Bürger ist darum schlicht unverständlich, was sich in den Schweizer Städten in letzter Zeit abspielte.

Dabei ist es mit der neuen Freiheit nicht so weit her, wie viele denken. Das 2008 in Chur vom Volk verabschiedete, restriktive Polizeigesetz ist das krasseste Beispiel dafür, wie sich der liberale Zeitgeist verabschiedet hat und das Pendel zurück in Richtung Repression schwingt: Zwischen 0:30 und 7 Uhr gilt im öffentlichen Raum ein Alkoholkonsumverbot. Zudem wurden «suchtmittelfreie Zonen» in und um Schulhäuser, Spielplätze und Pärke eingeführt, in denen weder geraucht, noch Alkohol konsumiert werden darf – dies betrifft auch beliebte Treffpunkte von Jugendlichen.

Härtere Regeln im Trend

Im Churer Gastgewerbegesetz ist geregelt, dass die Bars und Clubs in der Altstadt um 1 Uhr, diejenigen im Ausgehviertel Welschdörfli um 3 Uhr schliessen müssen. Bis 2009 galt gar ein nächtliches Verkaufsverbot für Speisen über die Gasse. Früher rühmte sich Chur als die Stadt mit der schweizweit höchsten Beizendichte und wirkte wie ein Magnet auf Nachtschwärmer der ganzen Region. Heute strömen die Jungen nach Mitternacht in die umliegenden Dörfer.

Auch die links-grün dominierte westschweizer Partymetropole Lausanne will künftig eine härtere Linie fahren: Die Clubs sollen um 3 Uhr schliessen, Geschäfte, die Alkohol verkaufen, müssen am Freitag um 19 Uhr und am Samstag bereits um 18 Uhr zumachen.

In Bern hat derweil ein Clubsterben eingesetzt. Der Afterhour-Club Formbar musste letztes Jahr ebenso seine Türe schliessen, wie das beliebte Altstadt-Konzertlokal Sous Soul und das traditionsreiche Wasserwerk. Grund waren hauptsächlich Lärmklagen. Jugendliche bezeichnen ihre Stadt bereits als «Little Singapur», weil Bern als erste Schweizer Stadt einen Wegweisungsartikel in das Polizeigesetz aufgenommen hat und Raucher, die ihre Zigarettenstummel auf den Boden werfen, mit 40 Franken büsst. Heute kommt kaum eine revidierte kommunale Polizeiordnung ohne diesen Wegweisungsartikel aus, der sich in den Augen der Jugendlichen vor allem gegen sie richtet.

Shopbetreiber als Sündenböcke

In Basel ist das alternativ-kreative «nt/Areal» verschwunden, in St. Gallen droht dem geschätzten Kulturbetrieb Kugl das gleiche Schicksal. Und selbst in Zürich, das sich in Tourismuswerbungen gerne und zu Recht als Partystadt vermarktet, ist das Klima rauer geworden. Da mit der Einführung des Rauchverbots auch ein altes Gesetz ausgegraben wurde, das den Konsum von alkoholischen Getränken aus einer Bar nach Mitternacht ausserhalb des Lokals verbietet, decken sich Raucher lieber gleich bei den zahlreichen 24-Stunden-Shops im Langstras­senquartier mit günstigem Alkohol ein. Die Shopbetreiber wurden von den Medien als Sündenböcke entdeckt, obwohl sie nur ein offensichtlich vorhandenes Bedürfnis befriedigen. Die Menschenansammlungen vor den Bars verursachen natürlich auch Lärmemissionen, was die Neuzuzüger in ihren teuren, renovierten Wohnungen stört, die eigentlich genau wegen dieser urbanen Qualitäten ins pulsierende Viertel gezogen sind.

«Ab dem 1. November müssen alle Geschäfte um 22 Uhr, Restaurants und Bars um Mitternacht schliessen.» Diese Meldung würde perfekt in diese Auflistung passen – nur stammt sie nicht aus der Schweiz, sondern aus dem politisch von den Muslimbrüdern dominierten Ägypten. Ein Restaurantbesitzer aus Kairo sagt: «Das ist der Versuch, aus den Ägyptern, die nachts gerne ausgehen, freudlose Menschen zu machen, deren Körper und Geist man leicht kontrollieren kann.»

Verordnete Freiheit ist keine

Besonders für Minderjährige und junge Erwachsene in Ausbildung wird es zunehmend schwierig, einen Platz im Ausgangsleben zu finden. Die liberaleren Gesetze aus den 90er-Jahren führten zu mehr Angeboten in Sachen Freizeitgestaltung für junge Menschen, aber auch zu deren Kommerzialisierung. Wer noch nicht 18 ist oder es sich nicht leisten kann, bis zu zehn Franken für ein Bier auszugeben, hat es schwierig, ein Angebot zu finden. An diesem Problem entzündeten sich im Sommer 2011 die Unruhen in Zürich. Da die Polizei verstärkt gegen illegale, nicht-kommerziell orientierte Parties vorging, stieg die Unzufriedenheit und die Situation eskalierte. Heuer konnte die Situation dank der vom stadtzürcher Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) eingeführten, unkomplizierten Partybewilligungen für junge, verantwortungsbewusste Erwachsene bis 25 Jahre entschärft werden. Über 20 solcher Outdoor-Parties wurden diesen Sommer durchgeführt und der Stadtrat zog ein positives Zwischenfazit. Auch andere Städte interessieren sich für die Zürcher Lösung. Kritisiert wird bisher einzig das Maximalalter.

Wer noch keine 18 ist, bleibt aber auch in Zürich auf der Strecke. Zwar gibt es in den allermeisten Schweizer Gemeinden Angebote wie Jugendtreffs, Jugendcafés oder Jugendräume. Doch diese sind in den Öffnungszeiten begrenzt und aus rechtlichen Gründen muss meist eine erwachsene Person anwesend sein. «Verordnete Freiheit ist keine Freiheit», zu diesem Schluss kam kürzlich die Juvenir-Studie der Jacobs Foundation, die rund 1000 Jugendliche zu ihrem Freizeitverhalten befragte. Am wohlsten fühlen sich die Jugendlichen gemäss der Studie im öffentlichen Raum, da dieser gut erreichbar, frei zugänglich, günstig und unter geringer Kontrolle durch die Erwachsenen ist. Nutzungskonflikte, wie sie in praktisch jeder Gemeinde auftauchen, sind dabei kaum zu vermeiden. Doch die Jugendlichen kommen nicht an öffentliche Plätze, um diese nur für sich in Anspruch zu nehmen. Regeln und Kontrollen gegenüber sind die Jugendlichen gemäss der Juvenir-Studie gar nicht so feindselig eingestellt, sofern sie als fair empfunden werden. Littering und Lärmbelästigung werden auch von ihnen als Probleme wahrgenommen, welche die Gesellschaft nur gemeinsam lösen kann.

Wirkungslose Ausgehverbote

Die Antworten der politischen Verantwortlichen auf die Konflikte zwischen ­Jugendlichen und Erwachsenen sind oft wenig originell: Der öffentliche Raum wird unattraktiv gemacht, indem Sitzmöglichkeiten und andere Infrastrukturen abgebaut werden. Einige Gemeinden gehen gar so weit, die unter 16-jährigen nach 22 Uhr ganz aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, um Littering und Vandalismus einzudämmen. Seit 2007 steht etwa im Polizeireglement der Gemeinde Kerzers FR: «Schulpflichtige Kinder dürfen sich nach 22 Uhr nicht ohne Begleitung der Inhaber der elterlichen Gewalt oder der zuständigen Erziehenden auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhalten.» Löst diese restriktive Regel die Probleme im öffentliche Raum? Gemeindepräsidentin Susanne Schwander (FDP) sagt: «Rechtlich gesehen haben wir keine ­Möglichkeit, diesen Passus durchzusetzen. Die Inhaber der elterlichen Gewalt haben das alleinige Entscheidungsrecht. Daher gibt es keine Konsequenzen, denn es liegt bei Nichtbeachtung kein Verstoss der Jugendlichen vor, welcher geahndet werden könnte.» Ganze zwei Mal resultierte in den fünf Jahren, in denen die Verordnung nun in Kraft ist, ein Elterngespräch. Viel gebracht hat hingegen die Aufstockung der Jugendarbeit: «Diese nimmt viele Anliegen der Jugendlichen auf und bietet entsprechende Angebote an. Somit treffen sich die Jugendlichen weiterhin in Kerzers», so Schwander.

Pionier dieser Ausgehverbote ist Interlaken, wo ein ähnlicher Passus schon seit rund 45 Jahren im Polizeireglement festgehalten ist. Seit die Gemeindepolizei 2007 abgeschafft wurde, existiert die Vorschrift aber praktisch nur noch auf dem Papier, da die Kantonspolizei andere Prioritäten hat, als Jugendliche auf ihr Alter zu kontrollieren. Probleme mit Jugendlichen sind in der Tourismusgemeinde ohnehin die Ausnahme, wie Hans Peter Bühlmann, Leiter Einwohnerdienste in Interlaken, erklärt: «Es zeigt sich, dass praktisch keine Jugendlichen wegen diesem Artikel aufgegriffen werden müssen. Bei massiven Störungen und Vandalenakten wird bei ermittelter Täterschaft aber jedes Mal geprüft, ob sich unter den aufgegriffenen Personen schulpflichtige Jugendliche befinden.»

Repression trifft alle

Die repressiven Massnahmen treffen längst nicht nur die Jugendlichen: Im Hauptbahnhof Zürich, dem «grössten ­Jugendhaus der Schweiz», gilt ab 22 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot, um den überbordenden Konsum einiger problematischer Jungen im Zaum zu halten. Doch auch wer im Beruf Überstunden leisten musste und sich ein einziges Feierabendbier auf dem Heimweg gönnen möchte, erhält keinen Alkohol mehr. Im ganzen Kanton Genf dürfen seit 2005 die Läden gar zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Der Verdacht bleibt, dass diejenigen, die Alkohol trinken wollen, ihn einfach vorher einkaufen – und sich in weiser Voraussicht gleich ein ganzes Arsenal an Hochprozentigem zulegen. Konsumiert wird es dann wahrscheinlich auch, denn wer will schon vom Ausgang mit unzähligen Flaschen nach Hause kommen?

Das Verbot hat auch seine guten Seiten: Zwischen 2002 und 2007 nahm die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen in der Schweiz insgesamt zu. Im Kanton Genf gingen diese Notaufnahmen bei den 10- bis 15-Jährigen seit 2005 hingegen zurück. Nur dürften Jugendliche dieser Alterskategorie ohnehin keinen Alkohol kaufen. Zudem lernen die Jugendlichen unter diesem restriktiven Regime zwangsläufig, sich selber zu organisieren.

Mit Repression alleine kommt man einer gemeinsamen, einvernehmlichen Nutzung des öffentlichen Raums von Jung und Alt nicht näher. Auch die vom «kommunalmagazin» befragten Bundespolitiker (siehe Ausgabe 6/2012) sind sich für einmal erstaunlich einig: Mehr Regulierungen bringen nichts. Neue Ansätze sind gefragt. «Eine Reglementierung, Planung und Gestaltung öffentlicher Räume unter negativen Vorzeichen kann den Bedürfnissen und Potenzialen Jugendlicher, wie etwa Belebung und soziale Kontrolle, kaum gerecht werden», sagt Raimund Kemper, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Raumentwicklung (Irap) der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). Mit anderen Worten: Jugendliche im öffentlichen Raum sollen nicht nur als Bedrohung, sondern auch als Chance wahrgenommen werden.

Im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojekts beschäftigte sich Kemper mit Lösungsansätzen für diese Problematik. Die Resultate liegen nun in Buchform vor (siehe «Literaturtipp»). Anstatt die Jugendlichen in der Nutzung des öffentlichen Raums immer mehr einzuschränken, fordert Kemper, sie bereits in die Planungsprozesse miteinzubeziehen. Anders als die Erwachsenen hätten sie ein sehr dynamisches Verständnis von Raum: «Der von Erwachsenen für Erwachsene geplante und gestaltete, von Erwachsenen wahrgenommene, genutzte und reglementierte Raum wird von Jugendlichen nach eigenen Bedürfnissen angeeignet, anders als von Erwachsenen vorgesehen.» Diese Andersartigkeit gilt es nicht a priori als schlecht zu brandmarken, sondern in die Gestaltung des öffentlichen Raums einfliessen zu lassen. Denn wenn Jugendliche von der Nutzung öffentlicher Plätze ausgeschlossen werden, «fühlen sie sich in ihrer Umwelt symbolisch enteignet und von sozialen Aushandlungsprozessen der Raumnutzung ausgegrenzt», so Kemper.

«Recht auf Strasse»

Jugendliche reagieren dann zunehmend mit negativer Aneignung wie Vandalismus und Gewalt sowie Konflikte provozierenden Handlungen. Darauf implementieren die Erwachsenen beziehungsweise die beauftragten Ordnungsinstanzen häufig weitere Verbote, Kontrollen oder Platzverweise – ein Teufelskreis. Hinzu kommt: Gestörte Anwohner wenden sich immer weniger ­direkt an die Störenfriede, sondern rufen direkt die Polizei. Dabei gehört das Austesten von Grenzen, gerade im öffentlichen Raum, zum Erwachsenwerden dazu. «Jugendliche brauchen für eine gelingende Entwicklung die Möglichkeit des Spiels mit der Sichtbarkeit im öffentlichen Raum. Die aktuellen Tendenzen der durchgeplanten und regulierten öffentlichen Räume bedeuten den Verlust der Aneignungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche», warnt Christian Reutlinger, Leiter des Instituts für Soziale Arbeit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen (FHS). Er plädiert für ein «Recht auf Strasse», denn die Risiken und Chancen des öffentlichen Raums sind für Kinder und Jugendliche enorm wichtig.

Um diese Bedürfnisse in die Planungsprozesse integrieren zu können, sind primär Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene gefordert. «Nebst dem Willen und dem Durchhaltevermögen der Politiker ist der Werkhof eine zentrale Grösse, wenn Jugendliche ihre Ideen für den öffentlichen Raum umsetzen wollen», weiss die Wiener Landschaftsarchitektin Karin Standler, die in Österreich und der Slowakei zahlreiche Mitwirkungsverfahren mit dem Einbezug Jugendlicher geleitet hat. Denn wer diejenigen überzeugen kann, welche den öffentlichen Raum aus der Praxis kennen und tagtäglich bewirtschaften, hat schon die halbe Miete eingefahren. Das Verständnis für die Problematik muss aber nicht nur Politik und Verwaltung ­erreichen, auch Ortsplaner und Architekten sind wichtige Akteure, um öffentliche Räume menschen- und jugendfreundlich zu gestalten.

Lösung in der Diskussion

Auch in der Schweiz zieht das Bewusstsein ein, dass Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum besser deliberativ, mit dem Einbezug von allen relevanten Akteuren angegangen werden sollten. Erfahrungen damit haben unter anderem die Städte Aarau, Baar, Biel, Liestal, Wallisellen und Wädenswil, die im Rahmen des Irap-Forschungsprojektes «JugendRaum» Mitwirkungsverfahren für Jugendliche durchführten.

Das Wädenswiler Projekt «Platzda?!» wurde gar von der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) für Gesundheitsförderung und Prävention ausgezeichnet (siehe Artikel «Verantwortliche zu ­Beteiligten machen»). Die Idee: Verschiedene Nutzergruppen gemeinsam mit Politik, Jugendarbeit und Verwaltung an einen Tisch zu bringen, um praktikable Lösungen für Problemräume zu finden. Ein Ansatz mit Zukunft, denn die einvernehmliche Klärung von Nutzungskonflikten führt am Besten über die Integration der Leute, die das Unbehagen verursachen.

Und nicht zuletzt lernen die Jugendlichen auf diese Art auch, wie schweizerische Konsensdemokratie funktionieren kann. Alle Probleme kann man freilich auch mit Partizipation nicht lösen, jedoch tragen solche Modelle zur besseren Verständigung zwischen den Generationen bei. Das wäre dringend ­nötig. Denn wie der Sozialbericht 2012 aufzeigte, haben beinahe 60 Prozent der jungen Erwachsenen ausserhalb der Familie keine Bekannten, die über 70 Jahre alt sind.

Schon der deutsche Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll (1917–1985) hatte erkannt, dass das Verhältnis zwischen alt und jung konfliktbeladen ist: «Das einzige, wovor ­Jugendliche beschützt werden müssen, sind die Erwachsenen.»

Nützliche Links zum Thema Nachtleben und Jugendarbeit

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